Schöffen

Schöffen gesucht!

Die Amtszeiten der derzeitigen Schöffen und Jugendschöffen gehen mit Ablauf des Jahres 2023 zu Ende. Ab dem 1. Januar 2024 werden sowohl die Schöffen für die Amts- und Landgerichte als auch die Jugendschöffen für fünf Jahre berufen. Die Bewerbungsfrist für die Schöffen ist bis zum 31. Mai 2023, die für das Jugendschöffenamt bis zum 21. April 2023. Auch für das Ortsgericht Niedernhausen werden Schöffen gesucht.

Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, dessen Ausübung an einige Voraussetzungen geknüpft ist. Schöffe oder Schöffin kann jede Bürgerin oder jeder Bürger im Alter von 25 bis 69 Jahren werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die in Niedernhausen wohnhaft sind und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch darf kein Insolvenzverfahren anhängig sein. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige sowie Religionsdiener sollen ebenfalls nicht zu Schöffen gewählt werden.

Weniger bekannt ist, dass auch Jugendschöffen und Jugendschöffinnen gesucht werden. Diese wirken aktiv in Jugendgerichtsverfahren mit. Deshalb sind interessierte Bewerberinnen und Bewerber, die gerne mit Jugendlichen arbeiten, besonders zur Bewerbung um die Tätigkeit als Jugendschöffen aufgerufen. Die Voraussetzungen sind hier die gleichen wie für die Bewerbung um ein Schöffenamt am Amts- oder Landgericht, allerdings sollte man erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Grundvoraussetzungen für das Schöffenamt sind soziales Verständnis, Menschenkenntnis, Vorurteilsfreiheit, Neutralität und Gerechtigkeitssinn. Ebenso verlangt das Amt des Schöffen, wegen des teilweise anstrengenden Sitzungsdienstes, gesundheitliche Eignung.

Nähere Information über die Schöffentätigkeit, die Voraussetzungen, die Anzahl der Einsätze und zu vielen Fragen aus der Praxis erhalten Sie im Internet unter www.schoeffenwahl2023.de oder www.schoeffen.de.

Interessierte sollten sich möglichst durch das Bewerbungsformular bewerben. Es kann per Post an die Gemeindeverwaltung Niedernhausen, Wilrijkplatz, 65527 Niederhausen oder per Mail an buergerbuero@niedernhausen.de gesendet werden. Mit der Abgabe ihrer Bewerbung erklären sich Interessierte einverstanden, dass ihre personenbezogenen, gesetzlich notwendigen Daten für die Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Wahl einer Schöffin bzw. eines Schöffen veröffentlicht werden. Des Weiteren sollten Bewerber/innen die Beweggründe der Bewerbungen und ihre Kenntnisse über das Amt aufführen.

Bei weiteren Fragen zur Schöffenwahl wenden Sie sich bitte an Frau Dilek Gündogdu 06127/903-109 oder dilek.guendogdu@niedernhausen.de