3-G-Regel im Rathaus ab 6. Dezember
Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt ab Montag, den 6. Dezember 2021, im Niedernhausener Rathaus auch für Besucherinnen und Besucher die 3-G-Regel. Rathaus-Kunden müssen dann vor Betreten des Gebäudes ihren Impfschutz nachweisen oder ein negatives Schnelltestzertifikat eines anerkannten Testzentrums vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alternativ ist auch der Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, möglich.