Die Erschließung und zukünftige Bebauung des Baugebiets „Farnwiese“ in Niedernhausen macht es notwendig, den Beginn der gegebenen Ortsdurchfahrtsgrenze (Idsteiner Straße) in Richtung Idstein zu versetzen. Auf diese Weise ist eine frühzeitige Geschwindigkeitsanpassung auf 50 km/h (aus Richtung Idstein kommend) zu realisieren. Zusätzlich wird hierdurch die straßenrechtliche Zuständigkeit, insbesondere für die straßenbegleitenden Gehwege für diesen Bereich, auf die Gemeinde Niedernhausen übertragen.
Der Gemeindevorstand Niedernhausen beschloss, seine Einverständniserklärung gegenüber der zuständigen oberen Straßenbaubehörde, Hessen Mobil, abzugeben.