Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niedernhausen,
auch in dieser Woche möchte ich Sie über aktuelle Entwicklungen in der Corona-Krise informieren.
Seit einigen Tagen hat sich die Rechtslage ja nun dahingehend erheblich verändert, dass der Bundesgesetzgeber die Regelungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie an sich gezogen hat. Ziel ist eine bundeseinheitliche Regelung, unter welchen Bedingungen wie vor Ort gehandelt werden muss.
Zentrale Regel des Bundesgesetzes: Überschreitet ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt an drei aufeinander folgenden Tagen die Inzidenz von 100, 150 oder 165, gelten dort ab dem übernächsten Tag bundeseinheitliche Regelungen.
Zu welcher Stufe der Rheingau-Taunus an den jeweiligen Tagen gehört, können Sie immer auf der Homepage des Hessischen Sozialministeriums „www.soziales.hessen.de“ nachlesen.
Aktuell Stand 27.04.2021 ist der Rheingau-Taunus-Kreis mit einer 7-Tage-Inzidenz laut RKI von 144,8 in der Fallgruppe „über 100“ eingruppiert.
Das bedeutet u.a. konkret:
Kontaktbeschränkungen für private Treffen drinnen und draußen:
Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum sind nur zwischen Personen eines Haustandes mit einer weiteren Person aus einem anderen Hausstand möglich (Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt).
Ausgangsbeschränkungen:
Kein Verlassen des häuslichen Bereichs (inklusive privatem Grundstück) zwischen 22 Uhr und 5 Uhr. Ausnahmen bei triftigen Gründen, u.a.:
Weg zur Arbeit, medizinischer Notfall, Mandatsausübung, Wahrnehmung des Sorge- oder Umgangsrechts, Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen oder Minderjähriger oder Begleitung Sterbender, die Versorgung von Tieren („Gassi gehen“).
Bis 24 Uhr ist es möglich, alleine draußen zu joggen oder spazieren zu gehen.
ÖPNV:
Bei der Nutzung besteht die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar).
Öffnungen von Geschäften:
Geöffnet bleiben u.a. der Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Gartenmärkte und der Großhandel.
In allen Fällen bleiben natürlich die Beachtung entsprechender Hygienekonzepte und die Maskenpflicht Voraussetzung. Insbesondere ist beim Einzelhandel des erweiterten täglichen Bedarfs eine begrenzte Kundenzahl erlaubt (richtet sich nach Größe des Geschäfts).
„Click and meet“: In allen weiteren Geschäften ist Einkaufen mit Termin und einem aktuellen negativen Testergebnis möglich.
Ebenso bleibt der Dienstleistungsbereich, soweit durch die Rechtslage nicht ausdrücklich genannt, offen, beispielsweise Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches. Diese Regelungen gelten jetzt auch für Baumärkte, die nicht mehr pauschal geöffnet sind.
Körpernahe Dienstleistungen:
Körpernahe Dienstleistungen sind nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken und nur mit FFP 2 Maske zulässig. Kosmetik- und Tattoostudios müssen leider schließen, ebenso Fitnessstudios und Solarien.
Ausnahme: Friseurbesuch und Fußpflege mit einem tagesaktuellen negativen Corona-Test und mit Maske (FFP2).
Eingeschränkte Freizeit- und Sportmöglichkeiten:
Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben geschlossen. Abholung- und Lieferdienste sind weiterhin möglich.
Ausnahmen: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten. Sie können mit aktuellem negativen Test besucht werden.
Ausübung kontaktlosen Individualsports ist alleine, zu zweit oder mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes möglich. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.
Schulen:
Schulen gehen in den Wechselunterricht. Es gilt die Testpflicht für die Präsenztage.
Unterdessen können sich mittlerweile auch die Menschen aus der Priorisierungsgruppe 3 für einen Impftermin registrieren. Bitte nutzen Sie diese Möglichkeit. Je schneller ein Großteil der Bevölkerung geimpft ist, desto früher können wir zu einer weitgehenden Normalität unseres Alltags zurückkehren.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Joachim Reimann
Bürgermeister