Erinnerung an die FFP2-Masken-Pflicht im ÖPNV

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) weist auf die aktuelle Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises und die darin verschärften Bestimmungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) hin: Fahrgäste müssen in Bus oder Bahn nun wieder eine FFP2-Maske tragen, es sei denn, sie sind von der Maskenpflicht aus gesundheitlichen Gründen befreit und können hierfür ein Attest vorweisen. Kinder unter 6 Jahren sind ebenfalls von der Maskenpflicht komplett ausgenommen. Jugendliche, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nach wie vor auch „nur“ eine medizinische Maske tragen. „Alle anderen Fahrgäste sind bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel und auch an Bushaltestellen oder Bahnhöfen, also dort wo der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann, zum Tragen einer FFP2-Maske verpflichtet,“ erklärt Kreisverkehrsdezernent Günter F. Döring.

Die Nicht-Einhaltung der Maskenpflicht kann mit einer Vertragsstrafe von 50 Euro bei Kontrolle geahndet werden. Sollte der Fahrgast keine entsprechende Maske dabeihaben, muss er außerdem damit rechnen, dass er an der nächsten Haltestelle das öffentliche Verkehrsmittel verlassen muss – zu seinem Schutz und im Sinne der anderen Fahrgäste. „Erste stichprobenartige Beobachtungen haben gezeigt, dass bei den Fahrgästen die neuen Regelungen noch nicht umgesetzt wurden. Daher möchten wir ausdrücklich an die FFP2-Maskenpflicht erinnern und bitten unsere Fahrgäste: Schützen Sie sich, ihren Geldbeutel und Andere, indem Sie bei den aktuell hohen Inzidenzen hier im Kreis die FFP2-Maske in Bus und Bahn tragen“, appelliert auch der Geschäftsführer der RTV, Thomas Brunke an die Fahrgäste.

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH (RTV) ist der serviceorientierte Mobilitätsdienstleister im Rheingau-Taunus-Kreis. Das Unternehmen verfügt über keine eigenen Busse oder Bahnen, sondern fungiert als Bestellerin und Steuerungszentrale für die lokalen Verkehrsleistungen im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit aktuell 145 Fahrzeugen beauftragter Verkehrsunternehmen. Als Teil der Verbundfamilie des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) ist die RTV eine 100%ige Tochtergesellschaft des Rheingau-Taunus-Kreises.

Weitere Informationen:

Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft mbH, Erich-Kästner-Straße 3, 65232 Taunusstein, Tel.: 0 61 24/ 51 04 68, E-Mail: mobi-info@r-t-v.de, www.r-t-v.de