Wahlleiter der
Gemeinde Niedernhausen
Neubesetzung eines Mandats in der Gemeindevertretung Niedernhausen
Der aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl am 14.03.2021 für die CDU-Fraktion in die Gemeindevertretung gewählte Herr Lothar Metternich hat sein Mandat zurückgegeben und scheidet somit aus der Gemeindevertretung aus.
Gemäß § 34 Hess. Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 11. Dezember 2020 (GVBl. I S. 915) stelle ich fest, dass der nach dem vorliegenden Wahlergebnis nachfolgende
Herr
Holger Disch
Finkenweg 2
65527 Niedernhausen
für die CDU-Fraktion in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gegen diese Feststellung kann jeder Wahlberechtigte gemäß § 34 Abs. 4 KWG i. V. m. § 25 KWG binnen 2 Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim besonderen Wahlleiter im Rathaus Niedernhausen, Zimmer 005, Einspruch erheben.
Niedernhausen, den 07.02.2024
NameSteffen Lauber
Amtsbezeichnungbesonderer Wahlleiter