Kultur-Dezernentin Dorothee Nabrotzky: Vereine und Initiativen sorgen für ein soziales Miteinander und mehr Lebensqualität in unserer Region
Der Kreistag hat am 29. Juni 2021 beschlossen, die Kulturszene im Rheingau-Taunus-Kreis bei der Wiederaufnahme ihrer Tätigkeiten und Projekte zu unterstützen. „Nachdem immer wieder zu hören war, dass kleinere Kulturinitiativen und Kulturschaffende die Bedingungen der Förderprogramme und Hilfspakete der Bundes- und Landesprogramme nicht erfüllen können, setzt der Kreis nun ein Zeichen“, betont die Kultur-Dezernentin des Kreises, Dorothee Nabrotzky. Beispielsweise gibt es im Landkreis kaum ein Festival, das auf einen Zeitraum von vier Wochen ausgedehnt werden kann, oder Kulturinitiativen, die zehn künstlerische Darbietungen im Monat präsentieren können.
Positiv bewertet es die Kultur-Dezernentin, dass der Bundesfinanzminister nun auch ein wirtschaftliches Hilfsprogramm gestartet hat, um das Risiko einer Absage oder Verschiebung einer Veranstaltung zu regeln. „Durch die Hygieneregeln können oftmals weniger Tickets verkauft werden, worunter wiederum die Einnahmen leiden. In solchen Fällen greift das Hilfsprogramm auch“, berichtet Dorothee Nabrotzky. Damit das kulturelle Leben wieder ermöglicht werden kann, braucht es vor einer Aufführung beispielsweise Proben mit allem, was dazu gehört. Die Kultur-Dezernentin: „Dabei soll das Förderprogramm des Kreises helfen.“
„Es sind keine großen Beträge, die verteilt werden können: Mit maximal 1.000 Euro pro Event, wenn ein entsprechender Finanzierungsplan vorgelegt wird, will der Kreis den Neustart von kulturellen Projekten unterstützen,“ so die Kulturdezernentin Dorothee Nabrotzky. Die Bedingungen für die Kreisförderung sind so niedrigschwellig und unbürokratisch wie möglich gestaltet: Die Fördermöglichkeiten sollen über die Bürgermeister der einzelnen Kommunen in deren Kulturszene vor Ort kommuniziert und ebenso über die Bürgermeister bis zum 30. August 2021 beim Kulturdezernat des Rheingau-Taunus-Kreises beantragt werden. Aufgrund der begrenzten Mittel können es drei bis vier Projekte je Kommune sein.
Der Antrag muss enthalten: Titel und Inhalt des Projekts in Kurzfassung, Veranstaltungsort, Veranstaltungstermin(e) und Kalkulation der geplanten Ausgaben. Die Fördermittel werden dann direkt an die Veranstalter und Kulturschaffenden ausgezahlt.
Es gibt in unserem Kreis eine reiche kulturelle Szene verschiedenster generations- und genreübergreifender Formate. Sie werden zum großen Teil von vielen ehrenamtlichen Helfern getragen. Dies fördert das soziale Miteinander und ist unabdingbar mit der Lebensqualität in unserer Region verbunden. „Es geht darum, in der Kulturszene unseres Kreises die ganze Vielfalt wertzuschätzen, zu unterstützen und zu erhalten, wenn die Fördermaßnahmen von Bund und Land nicht passen“, so Nabrotzky abschließend.