Liebe Niedernhausenerinnen, liebe Niedernhausener,
auch diese Woche wende ich mich wieder an Sie, um Sie zur aktuellen Entwicklung in der Corona-Krise hier bei uns in Niedernhausen und unserer Region zu informieren.
Leider hat sich die Situation in den vergangenen Tagen im Rheingau-Taunus-Kreis weiter zugespitzt. Der Kreis meldet Stand 26.10.2020 inzwischen eine 7-Tage-Inzidenz von 115,4. Die Inzidenz beschreibt die in einem Zeitraum von sieben Tagen neu aufgetretene Anzahl an Krankheitsfällen pro 100.000 Einwohner. Insgesamt sind im Kreis binnen einer Woche 216 neue Fälle aufgetreten, davon leider auch 22 bei uns in Niedernhausen. Den Erkrankten wünsche ich eine gute und schnelle Genesung.
Damit ist der Rheingau-Taunus als Ganzes ein offizielles Risikogebiet und hat die höchste Stufe des Eskalationskonzepts der Hessischen Landesregierung überschritten. Meine Bitte: Passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf und achten Sie in diesen Tagen immer auf die aktuellen Informationen des Krisenstabs auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises oder verfolgen Sie die Nachrichtenlage tagesaktuell. Denn angesichts dieser Entwicklung ist täglich mit weiteren Maßnahmen des Landkreises zu rechnen.
Die Einhaltung der geltenden Regeln ist nicht nur aus gesundheitlichen Gründen besonders wichtig. Es geht auch darum, einen erneuten Lockdown für unsere Region zu verhindern und unsere Wirtschaft, das Gewerbe sowie Kitas und Schulen vor einer erneuten großen Betriebsunterbrechung zu bewahren.
Auch wenn sich die Allgemeinverfügungen des Kreises derzeit rasch ändern können, möchte ich Sie kurz auf einige wichtige im Rheingau-Taunus geltende Regeln (Stand 26.10.2020) hinweisen:
- Private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) im öffentlichen Raum mit einer Teilnehmerzahl von mehr als zehn Teilnehmern sind untersagt. Das gilt auch für Feiern in privaten Räumen.
- Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten von Glaubensgemeinschaften muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – nun auch am eigenen Sitzplatz.
- Veranstaltungen sowie Kulturangebote wie Theater, Konzerte, Kinos werden im Grundsatz auf eine Teilnehmerzahl von 100 Personen begrenzt.
- In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Lokalität in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen (wie zum Beispiel Toiletten) eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
- Es gilt in der Gastronomie eine Sperrstunde zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. Ebenso ist in dieser Zeit die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr und der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum verboten.
- Die Verwendung von sogenannten Gesichtsvisieren (Gesicht- oder Kinnvisiere) anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung wird untersagt.
- Auch in den Bereichen Schule und Sport wurden die Schutzmaßnahmen verschärft, zum Beispiel durch Einführung einer Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse.
Der Krisenstab betrachtet die fortlaufende Entwicklung. Weitere Maßnahmen sind ständig in Prüfung.
Ich möchte Ihnen aber auch etwas Positives mit auf den Weg geben: In der vergangenen Woche hat die Ordnungspolizei auch im Bereich Gastronomie verstärkt die Einhaltung der Corona-Regeln kontrolliert. Die Ergebnisse waren sehr erfreulich. Fast überall wurden die Vorsichtsmaßnahmen sehr gut eingehalten. Lediglich ein Fall musste zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens an den Kreis weitergeleitet werden.
Ich wünsche Ihnen weiterhin alles Gute, liebe Niedernhausenerinnen und Niedernhausener.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihr Joachim Reimann
Bürgermeister