2 März 2021

Solarpark Rabenwald rückt nach einstimmigem Beschluss näher

Das Ziel der Gemeinde, oberhalb des Gewerbegebiets Frankfurter Straße eine Photovoltaik-Freiflächenanlage zu realisieren, rückt näher. Projektträger ist die kommunale Erneuerbare Energien Rheingau-Taunus GmbH (e²), an der die Gemeinde Niedernhausen beteiligt ist.

Auf ca. einem Hektar Fläche soll ein wirtschaftlich rentabler Beitrag zur Förderung erneuerbarer Energien und damit zum Klimaschutz entstehen. Der nötige Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans nahmen nun bei einer einstimmigen Entscheidung im Haupt- und Finanzausschuss als „Corona-Notparlament“ eine weitere Hürde.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes wird die Grundlage für die Aufstellung des Bebauungsplans geschaffen, der die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage zur Erzeugung von Solarstrom in Niedernhausen ist.

Sämtliche Planungs- und Baukosten werden von der e² übernommen. Auch Bürgerinnen und Bürger sollen sich an dem Projekt investiv beteiligen können.

Der überarbeitete Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes nebst Begründung und Umweltbericht werden zur Beteiligung der Öffentlichkeit auf die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Gleichzeitig werden die Behörden beteiligt. Innerhalb dieser Frist kann jedermann Stellungnahmen einreichen.


Sicher wählen in Zeiten von Corona

Aktuell erreichen das Wahlamt der Gemeinde immer wieder Fragen zum Ablauf der Kommunalwahl am 14. März unter Pandemiebedingungen. Viele Wählerinnen und Wähler haben sich zudem bereits für die Möglichkeit der Briefwahl entschieden. Stand Ende letzter Woche waren bereits rund 36 % der Wählerschaft für die Briefwahl registriert – Rekord zu diesem frühen Zeitpunkt. Immer noch jeden Tag werden hunderte Wahlbriefe durch die Mitarbeiterinnen des Wahlamts versandt.

Am Wahltag selbst wird in den Wahllokalen im Gemeindegebiet ein Hygienekonzept für sichere Abläufe sorgen. Abstände, Trennscheiben, Desinfektionsmittel, ausreichend Stifte und Masken, geregelte Wegeführung sowie das Angebot an alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, sich kostenlos einem Corona-Schnelltest zu unterziehen, sind Bestandteil davon. In den Wahllokalen besteht zudem Maskenpflicht.