Landrat Frank Kilian: Kreisverwaltung richtet die Erhebungsstelle ein / Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen / Erhebungsbeauftragte gesucht
Wie viele Menschen leben im Rheingau-Taunus-Kreis? Gibt es genügend Wohnraum für alle Bürgerinnen und Bürger? Brauchen wir mehr Kindergärten, Schulen oder Altersheime? Um diese und andere Fragen zu beantworten, findet im Jahr 2022 wieder der Zensus statt. Der Rheingau-Taunus-Kreis sucht zur Durchführung der Zensus‐Erhebungen bereits jetzt Erhebungsbeauftragte. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort als Interviewerinnen oder Interviewer unter EHSt.Zensus@rheingau-taunus.de vormerken lassen. Die Erhebungsbeauftragte oder Erhebungsbeauftragter werden im Rahmen der Haushaltebefragung und der Befragung in Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften eingesetzt. Dazu wird ihnen ein „heimatnaher“ Erhebungsbezirk zugeteilt. Darauf verweist Landrat Frank Kilian.
Bald ist es wieder soweit: Zum Stichtag 15. Mai 2022 findet in Deutschland der nächste Zensus statt und genauso wie in allen Städten und Gemeinden Deutschlands wird dabei auch im Rheingau-Taunus-Kreis ermittelt, wie viele Menschen hier leben, wie sie wohnen und arbeiten. Viele Entscheidungen in Bund, Ländern und Gemeinden beruhen auf Bevölkerungs- und Wohnungszahlen. Um verlässliche Basisdaten für Planungen zu haben, ist eine regelmäßige Bestandsaufnahme der Bevölkerungszahl notwendig. Daher führen die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder alle zehn Jahre den Zensus durch. Ursprünglich sollte der nächste Zensus – zehn Jahre nach dem Zensus 2011 – im Jahr 2021 stattfinden. Aufgrund der Corona-Pandemie wurde er um ein Jahr auf 2022 verschoben.
Befragung von Bürgerinnen und Bürgern
Obwohl der Zensus auch als „große Volkszählung“ bekannt ist, muss dafür nicht jede Einwohnerin bzw. jeder Einwohner einzeln befragt werden – im Gegenteil: Die Mehrheit der Bevölkerung muss selbst gar keine Auskunft leisten, da in Deutschland ein sogenannter registergestützter Zensus durchgeführt wird und die Bevölkerungsdaten somit in erster Linie aus Verwaltungsregistern stammen. Bundesweit nehmen nur rund zehn Prozent der Bevölkerung an einem kurzen Interview durch Erhebungsbeauftragte teil.
Diese Stichprobenbefragung ist notwendig, um etwaige Ungenauigkeiten der Melderegister festzustellen und um Daten zu erheben, die nicht in den Registern vorliegen, wie zum Beispiel Angaben zu Bildung und Ausbildung oder zu Erwerbstätigkeit. Alle zur Befragung ausgewählten Personen sind zur Auskunft verpflichtet. Die Ergebnisse des Zensus sind die Grundlage dafür, wie viel Geld Städte und Gemeinden in Zukunft durch den Länder- und den kommunalen Finanzausgleich sowie durch EU-Fördermittel zugewiesen bekommen. Auch die Einteilung der Wahlkreise und die Stimmenverteilung im Bundesrat orientieren sich an der amtlichen – das heißt an der durch den Zensus ermittelten – Einwohnerzahl.
Sonderfall: Wohnheime und Gemeinschaftsunterkünfte
Sonderbereiche für den Zensus sind Wohnheime (zum Beispiel Studierendenwohnheime) und Gemeinschaftsunterkünfte (zum Beispiel Alters-/Pflegeheime und Kinder-/Jugendheime). An diesen Anschriften müssen Angaben für alle Bewohnerinnen und Bewohner eingeholt werden, da die Melderegister, beispielsweise aufgrund häufiger Umzüge, oft zu ungenau sind. Auskünfte für Gemeinschaftsunterkünfte werden dabei von den Einrichtungsleitungen eingeholt, sodass die Bewohnerinnen und Bewohner nicht selbst befragt werden.
Wohnungen und Gebäude
Neben der Einwohnerzahl ermittelt der Zensus auch die Zahl der Wohnungen und Gebäude in Deutschland. Weil es dafür keine flächendeckenden Register gibt, werden die Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen oder Wohngebäuden postalisch durch das Hessische Statistische Landesamt angeschrieben und gebeten, über einen Online-Fragenbogen Angaben zur Größe, Heizungsart, Ausstattung und Kaltmiete ihrer Wohnung bzw. ihres Wohngebäudes zu machen. Auf Wunsch kann dieser Fragebogen auch in Papierform angefordert werden.
Erhebungsstellen und Erhebungsbeauftragte
Für die Vorbereitung und Durchführung des Zensus 2022 im Rheingau-Taunus-Kreis ist eine Erhebungsstelle eingerichtet worden. Sie kümmert sich um die Anwerbung, Betreuung, Schulung und Koordination von Interviewerinnen und Interviewern, sogenannten Erhebungsbeauftragten. Die Qualität der Erhebungen und der Datenschutz werden von der Erhebungsstelle fortlaufend sichergestellt.
Erhebungsbeauftragte führen die Befragungen vor Ort durch. Sie befragen die in der Stichprobe ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, erfassen die dafür notwendigen Daten und übergeben die Zugangsdaten für die Online‐Befragung. Vor ihrem Einsatz müssen sie sich gesetzlich auf die Wahrung des Statistikgeheimnisses und zur Geheimhaltung der Erkenntnisse, die sie während und nach ihrer Tätigkeit gewonnen haben, schriftlich verpflichten. Ein Interviewerinnen- bzw. Interviewer-Ausweis in Verbindung mit einem Personalausweis bestätigt die Rechtmäßigkeit ihrer Arbeit.
Ausschließlich anonyme Daten
Alle Daten werden ausschließlich anonymisiert ausgewertet. Beim Zensus geht es nicht darum, etwas über die individuellen Lebensverhältnisse der Einwohnerinnen und Einwohner zu erfahren. Vielmehr bedeutet Statistik, dass Daten verallgemeinert, Summen gebildet und Durchschnitte berechnet werden – und gerade nicht der Einzelfall dargestellt wird. Ziel und Zweck des Zensus ist es ausschließlich, eine verlässliche Datenbasis für weitere Planungen zu erhalten. Die Ergebnisse des Zensus werden voraussichtlich ab Ende 2023 vorliegen.
Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Interessierte auf dem offiziellen Internetauftritt unter www.zensus2022.de sowie bei unserer Erhebungsstelle. Kontakt: Erhebungsstelle Rheingau-Taunus-Kreis, Heimbacher Straße 7 in 65307 Bad Schwalbach, Telefonnummern von Christina Schiller 06124-5109603 und Jennifer Brötz 06124-5109602 sowie die Mailadresse EHSt.Zensus@rheingau-taunus.de.