Raus aus der Wegwerfgesellschaft
78 Kilogramm Verpackungsmüll: So viel häuften die privaten Haushalte im Jahr 2020 durchschnittlich pro Kopf an. Immerhin werden 79 Prozent des gesamten Verpackungsmülls recycelt. Deutschland geht entscheidende Schritte auf dem Weg aus der Wegwerfgesellschaft. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum heutigen Weltrecyclingtag.
In Deutschland fällt noch immer zu viel Verpackungsmüll an, der die Umwelt belastet. Zu den gesetzliche Vorgaben, die überflüssiges Einwegplastik vermeiden und Mehrweg-Angebote stärken sollen, zählen auch die seit diesem Jahr geltenden erhöhten Recycling-Quoten für Wertstoffe.
Foto: Bundesregierung
Kreislaufwirtschaft ist effektiver Klima- und Ressourcenschutz und eine Chance für nachhaltige Wirtschaftsentwicklung und Arbeitsplätze. Die Bundesregierung hat sich viel vorgenommen: Europaweit sollen Produkte langlebig, wiederverwendbar, recycelbar und möglichst reparierbar sein. Gesetzliche Ziele und ökologisch vorteilhafte Mehrweg-, Pfand- und Rücknahmesysteme sollen Abfall vermeiden.
Grundlage für das Abfallrecht in Deutschland ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz. Das Gesetz fördert die Kreislaufwirtschaft in Deutschland. Es dient dem Schutz von Menschen und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen. So werden natürliche Ressourcen geschont. Früher ging es schlicht darum, Abfälle zu beseitigen. Heute weiß man: Abfälle sind wertvolle Rohstoffe, die effektiv genutzt werden können, um so natürliche Ressourcen zu schonen. Deshalb gilt in Deutschland der sogenannte Grundsatz der Abfallhierarchie: Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung.
Was bedeuten Kreislaufwirtschaft und Recycling und wie funktioniert das?
Kreislaufwirtschaft bedeutet, Stoffkreisläufe möglichst zu schließen, indem Abfälle der Wirtschaft wieder als Rohstoffe zur Verfügung gestellt werden. Das schont natürliche Ressourcen. Beim Recycling werden Rohstoffe aus Abfällen zurückgewonnen, die gebrauchten Materialien in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt und zu neuen Produkten verarbeitet. Recycling reduziert die Abfallmenge und schont wertvolle Rohstoffe und Umwelt.
Was kann recycelt werden?
Fürs Recycling eignen sich fast alle Abfälle, besonders Glas, Papier und Pappe, Kunststoffe, aber auch Eisen und Metalle. Altglas kann beliebig oft wieder eingeschmolzen und zu neuen Produkten verarbeitet werden.
Auch Papierfasern können mehrfach verwendet werden. Die Verwendung von Recyclingpapier schont Wälder und trägt so zum Klimaschutz bei. Es schneidet bei der Abwasserbelastung, aber auch beim Wasser- und Energieverbrauch wesentlich besser ab als Papierprodukte aus den Primärfasern Zell- und Holzstoff. Hygienepapiere (wie Papiertaschentücher, Küchenrolle und Toilettenpapier) können nicht mehr recycelt werden. Daher sollten sie möglichst aus Altpapier bestehen, das für keine höherwertige Anwendung mehr genutzt werden kann.
Um Kunststoffe zu recyceln ist es besonders wichtig, die Verpackungsabfälle sachgerecht zu trennen. Der Film Kunststoffrecycling – Ressourceneffizienz durch optimierte Sortierverfahren zeigt ein vom BMUV gefördertes komplexes Sortierverfahren auf 30 Stationen des VDI Zentrum Ressourceneffizienz, einem Kompetenzzentrum des BMUVs.
Auch für Batterien ist Recycling sinnvoll: Altbatterien (Gerätebatterien, Industriebatterien und Fahrzeugbatterien) können in speziellen Verfahren recycelt werden. Dabei werden Rohstoffe wie Aluminium, Eisen, Nickel und Blei zurückgewonnen. Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Altbatterien an Sammelstellen zurückgeben, beispielsweise in Sammelboxen, die Supermärkte, Discounter Drogerie- und Baumärkte bereitstellen, die Batterien verkaufen.
Da in Deutschland jedoch noch immer zu viel Verpackungsmüll anfällt, der die Umwelt belastet, gibt es gesetzliche Vorgaben, die überflüssiges Einwegplastik vermeiden und Mehrweg-Angebote stärken.
Was tut die Bundesregierung?
Deutschland geht gemeinsam mit der EU wichtige Schritte auf dem Weg aus der Wegwerfgesellschaft hin zu einem nachhaltigeren Umgang mit den natürlichen Ressourcen. Seit Juli 2021 sind zahlreiche Einwegplastikprodukte EU-weit verboten. Seit Januar 2022 sind leichte Plastiktüten verboten und so gut wie alle Plastikgetränkeflaschen mehrwertpflichtig.
Die Bundesumweltministerin hält den Umgang mit Plastiktüten für symbolisch für den verschwenderischen Umgang mit fossilen Ressourcen und die Plastikflut. „Plastiktüten gehören zu den Produkten, die mit am häufigsten in der Umwelt landen; in Parks, an Stränden und am Ende im Meer“, so Lemke.
Pfandpflichtige Einwegplastikflaschen und Getränkedosen können verlässlich und sortenrein gesammelt werden. Damit eignen sie sich für ein hochwertiges Recycling. Das Recyclingmaterial kann also bestenfalls wieder für Lebensmittelverpackungen genutzt werden.
Die bisher geltenden Recyclingquoten, wurden zwar von den Verpackungsherstellern im Schnitt übertroffen. Um noch mehr Wertstoffe wiederzugewinnen, gelten seit Januar 2022 für alle Verpackungsarten deutlich höhere Recyclingquoten. Mindestens 90 Prozent der Verpackungen aus Eisenmetallen, Aluminium, Glas, Papier, Pappe und Kartons müssen ins Recycling gelangen. Für Getränkekartons gilt die neue Mindestquote von 80 Prozent, für Kunststoffe 63 Prozent.
Auch im Hinblick auf Bioabfall gibt es einen neu eingeführten Kontrollwert: Der Kunststoffanteil in Bioabfällen, die kompostiert, vergärt oder mit anderen Stoffen gemischt werden, muss auf maximal 0,5 Prozent reduziert sein. Das umfasst auch Verpackungen, Kaffeekapseln und andere Produkte, die als biologisch abbaubare Kunststoffmaterialien beworben werden.
Was unternimmt die Bundesregierung für mehr Mehrweg und reparierbare Produkte?
Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Ausnahmen sind für kleine Betriebe vorgesehen, die ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können.
Produkte sollen langlebig, wiederverwertbar, recyclebar und möglichst reparierbar sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen ein Recht auf Reparatur bekommen. Produkte sollen möglichst lange genutzt werden können, immer mehr Elektrogeräte sollen so gebaut werden, dass Akku und Einzelteile auf einfache Weise herausgenommen und ausgetauscht werden können. Die Lebensdauer und Reparierbarkeit eines Produktes soll zu einem erkennbaren Merkmal der Produkteigenschaft werden.
Gibt es ein Exportverbot für schwer recycle baren Müll?
Schon seit 2021 gilt ein EU-weites Exportverbot für schwer recycelbare Kunststoffabfälle, die vermischt oder verschmutzt sind. Bei diesen Abfällen ist das Risiko besonders groß, dass Teile davon in Importländern illegal in die Umwelt gelangen. Im deutschen Verpackungsgesetz gelten seit 2019 verschärfte Regelungen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwertung von Kunststoffverpackungen.
Die Bundesregierung will mit den Ländern entschieden gegen illegale Abfallexporte vorgehen. Der Export von Abfällen soll europarechtlich nur noch in zertifizierten Recyclinganlagen möglich sein.