Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niedernhausen,
auch in dieser Woche möchte ich Sie über aktuelle Entwicklungen in der Corona- Krise informieren. Am Montag (Zahlen vom 22.02. um 23:59 Uhr) meldete das Gesundheitsamt für den Rheingau-Taunus-Kreis eine 7-Tage-Inzidenz von 43,2. In Niedernhausen sind zwei neue Fälle in den letzten sieben Tagen hinzugekommen.
In dieser Woche macht sich ein wesentlicher Lockerungsschritt aus den aktuellen Maßnahmen deutlich bemerkbar. Die Kinder der Klassen 1 bis 6 sind in die Schulen zurückgekehrt. Zunächst allerdings nur im Wechselunterricht mit halb vollen Klassen. Die Kindertagesbetreuung ist auch zeitlich wieder im Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen für alle Kinder geöffnet – allerdings mit eingeschränkten Betreuungszeiten. Und ab nächste Woche erfolgt dann die von vielen Menschen ersehnte Wiedereröffnung der Friseure in Hessen.
Neues gibt es auch beim Thema Impfen. So werden an den kommenden Wochenenden in Hessen Ärzte und andere medizinische Fachkräfte im Rahmen der landesweiten „Praxistage“ flächendeckend mit dem Impfstoff von Astrazeneca durchgeimpft.
Rund 75.000 Bürgerinnen und Bürger mit Terminen für die Corona-Schutzimpfung haben seit letztem Wochenende zudem die Möglichkeit, schneller als zunächst erwartet, zu ihrer Impfung zu kommen. Grund: Das Land Hessen verfügt kurzfristig über mehr Impfstoffe als ursprünglich geplant. Alleine seitens des Herstellers Biontech werden von Mitte Februar bis Ende März 2021 rund 60.000 zusätzliche Dosen für Erstimpfungen in den 28 hessischen Impfzentren zur Verfügung stehen, als noch Ende Januar absehbar war. Konkret bedeutet das für alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Termin für die Erstimpfung vereinbart haben, der nach dem 22. März 2021 liegt, dass sie seit dem 20. Februar 2021 über die telefonische Hotline des Landes oder das Onlineportal umbuchen und so früher geimpft werden können.
Das sind in erster Linie gute Nachrichten für die Seniorinnen und Senioren ab 80 Jahren. Das beschleunigt hoffentlich die Impfungen und den Schutz vor einer Infektion mit dem SARS-Cov2-Virus insgesamt.
So verlegen Sie Ihren Termin nach vorne:
Für diese Umbuchung über die telefonische Hotline oder das Onlineportal benötigen die Impfberechtigten ihre individuellen Angaben, die sie per E-Mail bzw. per Brief (bei Buchung über die Hotline) erhalten haben. Hierbei handelt es sich um ein Angebot des Landes: Es besteht keine Pflicht, sich einen neuen, früheren Termin geben zu lassen. Alle registrierten Impfwilligen werden hierüber zudem per Brief oder E-Mail – je nach Buchungsweg – persönlich informiert. Wer einen Paartermin gebucht hat, kann entsprechend auch für zwei Personen einen neuen Termin erhalten.
Bitte bleiben sie gesund!
Ihr Joachim Reimann
Bürgermeister