Leserbrief

Datenschutz bei der Bürgerumfrage Niedernhausen?  

Der Gemeindevorstand Niedernhausen, vertreten durch Herrn Bürgermeister Reimann, hat die örtlichen Haushalte per Brief und Fragebogen gebeten, die Diplomarbeit der Inspektoranwärterin Anna Schulz zu unterstützen. Bezogen auf das Thema: “ Image des öffentlichen Dienstes. Analyse der Bürgerzufriedenheit am Beispiel der Gemeinde Niedernhausen“, ein Gang durch offene Türen. Schon lange grummelt es bei den Bürgern im Hinblick auf die Dienstleistungseinstellungen. Bei der Durcharbeitung des dreiseitigen Fragebogens bin ich über den linksseitig mittig angeordnete QR-Code und eine vierstellige sehr klein gehaltene Nummer gestolpert. Die Codierung und die Ziffern auf dem Anschreiben des Gemeindevorstandes sowie auf den Fragebögen sind identisch. Bei mehreren befreundeten Haushaltsvorständen nachgefragt, wurden dort jeweils andere vierstellige Ziffernkombinationen verwendet.  Also liegt die Vermutung nahe, die Haushalte in Niedernhausen bzw. die jeweiligen namentlich angeschriebenen Haushaltsvorstände wurden mit Identnummern versehen.

Da es nahe liegen könnte, dass eine evtl. datenrechtliche Fehlnutzung der codierten Umfrage die Zulässigkeit der Diplomarbeit und damit die Prüfungszulassung von Frau Schulz gefährden könnte, trug ich meine Bedenken bei ihr telefonisch vor. Wohl nach Rücksprache mit Bürgermeister Reimann teilte Frau Schulz später mit, alle Codierungen seien aus technischen Gründen allein durch das von der Gemeinde beauftragten Dienstleistungszentrum erfolgt. Von dort sei die anonyme Auswertung und Berichterstattung zugesagt.

Auf dem Anschreiben zum Datenschutz heißt es u. a.: „werden diese nur noch anonymisiert verarbeitet, nur aggregiert ausgewertet und nicht an Dritte weitergegeben“.  Als Auftraggeber ist die Gemeinde sicher nicht als Dritte zu verstehen und kann somit wahrscheinlich frei auf diese Informationen zugreifen. Das darüber hinaus wie zufällig die gleiche QR- und Ziffern Codierung noch jeweils auf den „neutralen“ Fragebogenseiten identisch wiederholt wird, bedarf der noch ausstehenden Erklärung durch Bürgermeister Reimann. Wozu war für eine angeblich anonyme Umfrage eine in wohl mehreren tausend Anschreiben erforderliche individuelle, digital auswertbare Codierung erforderlich. Der Skandal ist nicht darin begründet, dass die personenbezogene Auswertung gar nicht genutzt werden soll, sondern weil sie jederzeit genutzt werden könnte. Die evtl. zur „anonymen“ Gemeindeumfrage möglichen, darüberhinaus gehenden datenschutzrechtlichen bzw. kommunalrechtlichen Fragen müssen den dafür zuständigen Überwachungsstellen vorbehalten bleiben.

Klaus Lehmann