Soll die Gemeinde Niedernhausen Windkraftanlagen bauen – ja oder nein

Bürgerinnen und Bürger können entscheiden: Soll die Gemeinde Niedernhausen Windkraftanlagen bauen – ja oder nein

Liebe Niedernhausenerinnen und Niedernhausener,

in ihrer letzten Sitzung hat die Gemeindevertretung beschlossen, dass am 8. Oktober 2023 zusammen mit der dann stattfindenden Landtagswahl die Wählerinnen und Wähler in Niedernhausen auch in einem Bürgerentscheid darüber abstimmen können, ob in unserer Gemeinde und durch die Gemeinde Windenergieanlagen zur Stromerzeugung angestrebt werden sollen.

Die Verwaltung wurde beauftragt, ein entsprechendes Umsetzungskonzept für einen Bürgerentscheid bis zur nächsten Gemeindevertretersitzung am 17. Mai 2023 vorzubereiten. Dann soll rechtsverbindlich über den genauen Wortlaut der gestellten Frage entschieden werden. Bereits heute möchte ich aber einige wichtige Fragen zu dem geplanten Bürgerentscheid beantworten.

Warum gibt es einen Bürgerentscheid? Kann das nicht die Politik entscheiden?

Ja, theoretisch müsste die Kommunalpolitik die Bürgerinnen und Bürger nicht an der Entscheidungsfindung beteiligen. Allerdings geht es hier um eine Frage, die in den letzten Jahren politisch und gesellschaftlich immer sehr umstritten war, und die konkrete Auswirkungen auf die Menschen in allen Ortsteilen hat. Ein Bürgerentscheid ist daher ein geeignetes Mittel, eine demokratisch maximal legitimierte und akzeptierte Entscheidung herbeizuführen.

Wird durch die Gemeinde dafür gesorgt, dass die Bürgerinnen und Bürger über das Thema „Windkraft in Niedernhausen“ genügend informiert werden?

Ja, auf jeden Fall. Seitens der Gemeinde wird es in den Wochen vor der Entscheidung umfassende Informationsangebote zum Thema geben. Natürlich werden zudem auch Befürworter und Kritiker von Windenergieanlagen in unserer Gemeinde ihre jeweilige Meinung äußern und bewerben.

Wo würden denn Windkraftanlagen in Niedernhausen gebaut werden?

In Hessen sind in den letzten Jahren sogenannte “Vorranggebiete“ für Windkraft ausgewiesen worden. Nur auf diesen Flächen (ca. 2 % der Landesfläche) dürfen Anlagen geplant und errichtet werden. In Niedernhausen kommen drei solcher Vorranggebiete in Betracht. Über deren konkrete Lage und die dort gegebenen Möglichkeiten wird selbstverständlich im Vorfeld des Entscheids ausführlich informiert. Dazu gehören dann auch Kartenmaterial und Visualisierungen.

Wem gehören denn die möglichen Flächen und was sagen die Eigentümer?

Die Flächen gehören teilweise der Gemeinde Niedernhausen, zu anderen Teilen unseren Nachbarkommunen Eppstein und Idstein sowie dem Land Hessen. Die beiden Städte haben erklärt, dass sie an einer gemeinsamen Entwicklung Interesse hätten. Das Land vergibt seine Vorrangflächen nach einem festgelegten Vergabeverfahren.

Was muss ich tun, um beim Bürgerentscheid abstimmen zu können

Alle Abstimmungsberechtigten bekommen – wie auch bei Wahlen – eine Benachrichtigung des Wahlamts, dass, wann und wie sie ihre Stimme abgeben können. Beim Bürgerentscheid handelt es sich um eine offizielle Wahlhandlung. Es wird daher ganz normal die Möglichkeit geben, im Wahllokal oder per Briefwahl die eigene Stimme abzugeben.

Ist der geplante Bürgerentscheid für die Politik auf jeden Fall bindend?

Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist nur dann gültig und damit für die Gemeinde verbindlich, wenn das sogenannte Quorum, das heißt eine Mindestanzahl an Stimmen erreicht wird. Es gilt also zweierlei:

  1. Gewonnen hat die Meinung (JA oder NEIN), auf die die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entfällt (eine Stimme mehr reicht aus, bei Stimmengleichheit gilt die Frage als mit NEIN beantwortet).
  • Gleichzeitig müssen für die Mehrheitsmeinung mindestens 25 Prozent aller Wahlberechtigten gestimmt haben. Nur dann ist das Quorum erfüllt.

Was bringt es, dass der geplante Bürgerentscheid in Niedernhausen zusammen mit der Landtagswahl durchgeführt werden soll?

Die gemeinsame Durchführung spart Kosten und Bürokratie. Vor allem werden die ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer entlastet, die nicht zweimal herangezogen werden müssen. Auch ist durch die erwartete hohe Wahlbeteiligung bei einer Landtagswahl das oben erklärte Quorum leichter zu erreichen, was Gültigkeit und Legitimation des Bürgerentscheids garantiert.