Schiedsfrau oder Schiedsmann gesucht – Schlichten statt Richten –

Für den Schiedsamtsbezirk Niedernhausen wird eine neue Schiedsperson gesucht. Vor dem Schiedsamt werden Klärungen in vor- und außergerichtlichen Rechtsstreitigkeiten nach dem Motto „vertragen statt klagen“ herbeigeführt.

Schiedspersonen führen das Schlichtungsverfahren nach dem Schiedsamtsgesetz durch. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden für die Dauer von fünf Jahren gewählt. Die persönlichen Voraussetzungen nach § 3 Hessisches Schiedsamtsgesetz (HSchAG) müssen zwingend erfüllt sein. Sie sollte nicht jünger als 30 Jahre und nicht älter als 70 Jahre sein und in Niedernhausen wohnen. Schiedsperson kann nicht sein, wer „die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht.“

Interessierte Personen an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit können eine kurze Bewerbung mit Lebenslauf im Rathaus Niedernhausen – Frau Gündogdu, Zimmer 002 – einreichen. DieBewerbungsfrist endet am 15.06.2020. Telefonische Rückfragen sind unter der Telefonnummer 06127/903-109 möglich.

Weitere Informationen über die Tätigkeit als Schiedsperson sind auf folgender Internet-Seite zu finden www.schiedsamt.de