Rheingau-Taunus-Kreis erlässt wegen steigender Corona-Zahlen Allgemeinverordnung

Aufgrund der ansteigenden Infektionszahlen hat der Rheingau-Taunus-Kreis eine Allgemeinverordnung erlassen, die ab der Veröffentlichung bis vorerst 30. Oktober 2020 gilt. Die Verordnung umfasst fünf Punkte. Danach sind private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) im öffentlichen Raum mit einer Teilnehmerzahl von mehr als zehn Teilnehmern untersagt. Es wird empfohlen, private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) außerhalb des öffentlichen Raums, also in Wohnungen, auf eine Teilnehmerzahl von zehn Teilnehmern aus höchstens zwei Hausständen zu begrenzen.

Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos nach Paragraf 1 Abs. 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung werden auf eine Teilnehmerzahl von 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes

In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben nach Paragraf 4 der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Lokalität in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen (wie zum Beispiel Toiletten und Wellnessbereich) eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen. Die Verwendung von sogenannten Gesichtsvisieren (Gesicht- oder Kinnvisiere) anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung wird untersagt. Diese Allgemeinverfügung tritt am 16. Oktober 2020 in Kraft. Sie gilt vorerst bis 30. Oktober 2020. Eine Verlängerung bleibt vorbehalten.

Wie Landrat Frank Kilian weiter berichtet, gab es am Nachmittag eine Telefonkonferenz mit Vertretern des Sozialministeriums, der kreisfreien Städte und Landkreise in Südhessen. Dabei wurde noch weitergehende Vorschläge unterbreitet. „Diese weiteren Maßnahmen befinden sich in der Abstimmung“, erläutert Kilian. Alle Beteiligten sind an einheitlichen Regeln für Ballungsraum Rhein-Main interessiert.

Die Allgemeinverordnung des Kreises ist auf der Homepage unter www.rheingau-taunus.de/fileadmin/forms/corona-virus/allgemeinverfuegung_inzidenz_50_okt2020.pdf zu finden.