Bahnhof

Bahnhof Niedernhausen: Bahn äußert sich zum Stand der Bauarbeiten und erneuten Verzögerungen

Keine guten Nachrichten zum Fortgang der Arbeiten bei der Sanierung des Niedernhausener Bahnhofs erfuhren die Mitglieder des Bauausschusses und Bürgermeister Joachim Reimann bei einer Ortsbegehung mit dem Bauleiter der Bahn.

Zuletzt hatte die Bahn mitgeteilt, dass die Fertigstellung des Stationsprojektes Niedernhausen bis zum 7. Juni 2022 erfolgen könne. Bei der Baustellenbegehung wurde den Gemeindevertretern nun seitens der Bahn mitgeteilt, dass frühestens Ende Juli/Anfang August mit der Fertigstellung zu rechnen sei – wenn es gut läuft …

Auf schriftliche Nachfrage des Ausschussvorsitzenden Lothar Metternich nach der Ortsbegehung erhielten Metternich und Bürgermeister Reimann nun weitere Auskünfte.

Man sei mit dem aktuellen Umsetzungsstand der Arbeiten ebenfalls nicht zufrieden, gehe aber davon aus, dass das Projekt nun bald abgeschlossen werden kann, so ein Vertreter der Deutschen Bahn.

In den letzten Wochen und Monaten seien viele offene Punkte abgearbeitet worden, die dazu beitragen, dass sich das Aussehen des Bahnhofes erheblich verbessert hat und die Umsetzung des Projekts insgesamt weit fortgeschritten ist. Fertiggestellt seien u.a. die Bahnsteiganlagen mit Dächern und Bahnsteigausstattung, die Treppenabgänge (incl. Verkleidung mit Kacheln) zur Personenunterführung bzw. zu den Bahnsteigen sowie die Herstellung von zwei Aufzugsanlagen und einem Aufzugschacht, der noch einen Aufzug aufnehmen soll.

Bei zwei bedeutenden Punkten seien die Nutzungsmöglichkeit und Optik der Station allerdings erheblich einschränkt. Zum einen sei die Wandverkleidung in der Personenunterführung (PU) noch nicht fertig gestellt, zum anderen die Barrierefreiheit noch nicht gegeben. Beide Probleme hingen bisher mit dem in die PU eindringenden Niederschlagswasser zusammen.

In den vergangenen Wochen wurden nun Arbeiten umgesetzt, um diese voneinander abhängigen Gewerke ausführen zu können. Um den Wassereintritt in der PU zu unterbinden, mussten zunächst (bei geeigneter Witterung) die Wände und der Fußboden der PU mehrmals verpresst werden. Dies habe zur Folge gehabt, dass der Nachunternehmer nach jeweils gewissen Zeitabständen immer wieder auf die Baustelle kommen musste, sodass ein schnelleres Vorankommen nur eingeschränkt möglich gewesen sei. Zudem wurde zur weiteren Absicherung eine Drainage incl. Hebeanlage installiert.

Die zuvor erwähnten Maßnahmen hätten dazu geführt, dass die PU seit ca. Ende Februar nachhaltig trocken sei. Dies sei elementare Voraussetzung für den Einbau des Gussasphalts in der PU; auch diese Maßnahme sei zwischenzeitlich abgeschlossen, sodass damit die abschließende Voraussetzung geschaffen werden konnte, den Einbau des Aufzugschachtgerüstes für den Mittelbahnsteig Gl 3/4 vorzunehmen.

In dieser Woche werde die Aufzugsfirma nach örtlicher Überprüfung festlegen, ob entsprechende Kapazitäten zur Verfügung gestellt werden können, damit mit dem Einbau der Maschinentechnik der Aufzugsanlage begonnen werden kann.

Nach Aussage der Bahn seien abhängig vom Baubeginn bis zur Inbetriebnahme der Aufzüge inkl. notwendiger Abnahmeprüfungen und Einweisungen erfahrungsgemäß 10 Kalenderwochen anzusetzen; die Aufzugsanlage am Mittelbahnsteig Gl. 3/4 könnte also gemeinsam mit den Aufzugsanlagen an Gl. 1 und Gl. 5/6 im Sommer dieses Jahres in Betrieb gehen.

Konkret auf einen neuen Fertigstellungstermin festlegen will sich die Bahn aber nicht mehr. Stattdessen heißt es, dass bezüglich der Vorsatzschalen an den Wänden, die Voraussetzung dafür sind, die Wandverkleidung der PU abschließend montieren zu können, man sich in intensiven Abstimmungsgesprächen mit dem beauftragten Bauunternehmer befinde. Leider könne die Bahn der Gemeinde diesbezüglich noch keine Termine nennen, da die Baufirma noch nicht die entsprechenden Ressourcen zusichern konnte.

Der Bahnvertreter erklärt abschließend, dass es auch im vordringlichen Interesse der Deutschen Bahn liege, die noch offenen Punkte schnellstmöglich abzuschließen. Die gegenwärtigen Abstimmungsstände mit den beteiligten ausführenden Unternehmen verhinderten jedoch, ein verbindliches Bauende kommunizieren zu können.