Endlich ……….

Klage gegen Gültigkeit der Kommunalwahl in Niedernhausen vor Verwaltungsgericht gescheitert

Der Niedernhausener Gemeindevertreter und OLN-Fraktionsvorsitzende Martin Oehler ist mit seiner Klage gegen die Gültigkeit der Kommunalwahlen in Niedernhausen vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden gescheitert.

Oehler hatte bzgl. der Feststellung des Ergebnisses der Wahlen zur Gemeindevertretung und zu den Ortsbeiräten die Aufhebung des Beschlusses der Gemeindevertretung begehrt und diese, deren Mitglied er selbst ist, vor dem VG verklagt. Dabei bezog er sich insbesondere auf die bei der Auszählung der Briefwahlstimmen zur Gemeindevertretung in größerer Zahl aufgetauchten Muster-Stimmzettel. Nach der mündlichen Verhandlung vor einer Kammer des Verwaltungsgerichts kamen die drei Berufs- sowie zwei ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zu dem Ergebnis, dass die Klage insgesamt abgewiesen wird.

Der stellvertretende Vorsitzende der Gemeindevertretung, Heiko Wettengl, der in Vertretung des aufgrund einer Wehrübung verhinderten Vorsitzenden Alexander Müller an der Gerichtsverhandlung teilgenommen hatte, kommentierte den Ausgang des Verfahrens mit Zufriedenheit: „Das Gericht hat die Verhandlung mit viel Geduld und Feingefühl geführt und sich wirklich intensiv mit den Abläufen des Wahlverfahrens befasst. Es freut mich, dass die Richterinnen und Richter unserer Rechtsauffassung gefolgt sind und nun parteiübergreifend alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter mit der nun gefundenen Rechtssicherheit weiter zum Wohle der Gemeinde arbeiten können.“

Der Niedernhausener Gemeindewahlleiter bei der Kommunalwahl, Steffen Lauber, erklärte am Morgen nach dem Urteil: „Dieses Urteil bedeutet, dass die festgestellten Wahlergebnisse unverändert ihre Gültigkeit behalten. Natürlich ist der nach umfangreicher Sachverhaltsermittlung und Aufklärung erfolgte Richterspruch eine gute Nachricht für unser Wahlamt. Das letzte Jahr ist nicht spurlos an uns vorbeigegangen.“

Bürgermeister Joachim Reimann kommentierte: „Ich wurde nach dem Urteil vom Besonderen Wahlleiter, Steffen Lauber, über den Ausgang des Verfahrens informiert. Die schriftliche Begründung des Urteils liegt noch nicht vor. Ich freue mich sehr für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im zuständigen Fachdienst, für die die Begleitung des Verwaltungsstreitverfahrens sehr arbeitsintensiv war und enorme Verwaltungskraft und Zeit gebunden hat. Für die Bürgerinnen und Bürger Niedernhausens gibt das Urteil nun auch Rechtssicherheit in Bezug auf die festgestellten Wahlergebnisse für Gemeindevertretung und Ortsbeiräte.“