Hecken-Rückschnitt: Ihre Mithilfe ist gefragt!
Aufgrund der in diesem Frühjahr sehr feuchten Witterung gedeihen Büsche und Bäume derzeit prächtig. Was Gärtnerinnen und Gärtner erfreut, kann aber anderen Menschen zum Hindernis werden: Dem Niedernhausener Ordnungsamt ist aufgefallen, dass vielerorts Hecken und Gehölze über Grundstücksgrenzen hinausgewachsen sind und somit den Straßen- und Fußgängerverkehr beeinträchtigen. Ebenfalls sind an vielen Stellen Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung eingewachsen.
Die Gemeinde Niedernhausen bittet in diesem Zusammenhang alle Grundstückseigentümer, ihre Anpflanzungen entlang öffentlicher Straßen und Gehwege daraufhin zu überprüfen, ob diese in Verkehrswege hineinragen. Nach dem Hessischen Straßengesetz dürfen Anpflanzungen aller Art die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen.
Im Interesse aller am Verkehr Teilnehmenden bitten wir alle Grundstückseigentümer um den „Rückschnitt auf die Grundstücksgrenze“, also darum, ihre Anpflanzungen wenn nötig so zurückzuschneiden, dass ein Überwachsen auf öffentliche Verkehrswege nicht erfolgt.
Vom Gebot des Naturschutzgesetzes, in der Zeit vom 01. März bis 30. September keinen Rückschnitt vorzunehmen (§ 39 BNatSchG) sind Eigentümer dann befreit, wenn es sich um einen Form- und Pflegeschnitt handelt, der zur Verkehrssicherung nötig ist. Selbstverständlich sollte man vor dem Schnitt überprüfen, ob sich in einem Busch oder einer Hecke vielleicht Vogelnester befinden!
Das Ordnungsamt wird in den kommenden Wochen verstärkt die Einhaltung des Hessischen Straßengesetzes kontrollieren und Verstöße gegebenenfalls ahnden. Allen Grundstückseigentümern, die zur Verkehrssicherheit mit beitragen, danken wir im Voraus für Ihre Bemühungen!