Petition gegen die Aussetzung des bisher geltenden Lärmschutzes bei Stromleitungen
Auf Initiative der Bundesnetzagentur und des BMWK hat der Bundestag im Sommer 2022 in einer beispiellosen Gesetzesnovellierung den bis dato geltenden Lärmschutz entlang von Stromleitungen außer Kraft gesetzt. Dies ist umso dramatischer, weil die neue Gleichstromtrasse Ultranet erstens sehr viel lauter sein wird als bisherige Wechselstromleitungen bei feuchtem Wetter und zweitens Gleichstromleitungen wie Ultranet den maximalen Lärm bei schönem und trockenem Wetter entwickeln werden.
Fachleute sprechen von über 50 Dezibel (Radio-Lautstärke) bei trockenem Wetter, das bedeutet den ganzen Sommer lang bei schönem Wetter bei Tag und Nacht. Bisher waren in Wohngebieten nachts maximal 35 Dezibel (Blätterrascheln) gesetzlich zulässig. Dieser Lärmschutz wurde im letzten Jahr per Gesetzesnovellierung aber außer Kraft gesetzt. Schäden an der Gesundheit der Bürger werden offensichtlich billigend in Kauf genommen anstatt Leitungen um Wohngebiete herum zu verschwenken.
Mit dieser Art Notbremse nach sieben Jahren des Genehmigungsverfahrens zeigt die Bundesnetzagentur, dass sie nicht mehr Herr des Genehmigungsverfahrens ist und sich von Amprion vor sich hertreiben lässt. Anstelle kleinräumige Verschwenkungen um Wohngebietet herum zu realisieren verspielt die Politik wieder einmal die Akzeptanz der Bürger.
Die Bürgerinitiative Umweltschutz Eppstein.Niedernhausen e.V. möchte diesen Angriff auf die Gesundheit der Bürger durch Gleichstromleitungen in Wohngebieten rückgängig machen und hat eine an die Vorsitzenden der Regierungsfraktionen gerichtete Online-Petition gestartet. Darin fordern wir, die rücksichtslose Gesetzesänderung aus 2022 zur Aufhebung des Lärmschutzes rückgängig zu machen.
Die Petition zur Einhaltung des Lärmschutzes wird umso erfolgreicher, je mehr Unterstützer sie bekommt. Sie kann über den Link https://chng.it/LcqthLKc aufgerufen werden und dort auch sofort gezeichnet werde. Dort können auch zukünftige Klagen z.B. gegen zu großen Lärm durch Gleichstrom-Leitungen (HGÜ) in Form eines Crowd-Fundings unterstützt werden.
Der Petitionstext sowie der Verknüpfungslink zur Petition sind auch auf der BI-Homepage zu finden: www.kein-Ultranet.de .
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens von Ultranet müssen wir wieder einmal mit großer Bestürzung erkennen, mit welcher Rücksichtslosigkeit Amprion und die Bundesnetzagentur teilweise vorgehen:
- Bis 2017 noch verkündete Amprion, dass der bei der Gleichstromtechnik entstehende Lärm (Koronageräusche) bei Ultranet unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen würde;
- Amprion machte aber schon auf weitere Nachfragen 2019 einen Rückzieher und erklärte öffentlich, dass der gesetzliche Lärmschutz – z.B. nachts 35 dB(A) in Wohngebieten für Ultranet nur als Richtwert gelte und nicht zwingend eingehalten werden müsse;
- In den schriftlichen Einwänden der BI Umweltschutz N.E e.V. an die Bundesnetzagentur 2020 und 2021 wurde mit Berechnungen von Fachleuten dargelegt, dass die zu erwartenden Lärmpegel von HGÜ-Leitungen wie Ultranet in Wohngebieten bei einem konstanten Dauerton von über 50 dB(A) liegen werden und gegen den geltenden Lärmschutz verstoßen würden;
- Daraufhin hat im Sommer 2022 die Bundesnetzagentur die Konsequenzen gezogen und über das Bundeswirtschaftsministerium die geltenden Grenzwerte der TA-Lärm per Gesetzesnovellierung für den Betrieb von Stromleitungen außer Kraft gesetzt (§ 49 Abs. 2b EnWG). Ultranet und andere Leitungen dürfen jetzt zu allen Tages- und Jahreszeiten bis zu 70 dB(A) erreichen – Schallwerte, die z.B. bei Staubsaugern oder Haarföns auftreten.
Wenn so die Beschleunigung der Energiewende aussehen soll, wird die notwendige Akzeptanz immer weiter verspielt.