TATJANAS AUTO-TIPP

POLIZEIKONTROLLE? WAS IST ZU TUN?


Wenn Sie von der Polizei angehalten werden, sollten Sie den Polizeibeamten freundlich gegenüber treten, denn es ist der Job der Polizei unter anderem für die Verkehrssicherheit zu sorgen. Wird man dann von der Polizei an die Seite gewunken, folgt man meist allen Anweisungen der Beamten. Dabei dürfen die Polizisten längst nicht alles kontrollieren.
Wenn man von der Polizei an den Straßenrand gebeten wirst, weiß man meistens nicht genau, was die Gesetzeshüter alles einfordern dürfen.

Hier ein Überblick über Rechte und Pflichten für Sie als Verkehrsteilnehmer:
Grundsätzlich darf die Polizei jederzeit kontrollieren, ob Sie als Verkehrsteilnehmer fahrtüchtig und Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist. Dazu dürfen die Beamten Sie als Autofahrer auch bitten, aus dem Fahrzeug auszusteigen. Meist geht es dabei um einen Check Ihres Ausweises und der Fahrzeugpapiere und um die Überprüfung des Fahrzeugs – etwa von Beleuchtung, Reifen oder die Gültigkeit von Plaketten.

Ein Blick in den Kofferraum ist nicht erlaubt.
Auch die Frage nach Warndreieck, Verbandskasten und Warnweste ist erlaubt und Sie müssen diese vorzeigen. Weil diese Gegenstände oft in Ihrem Kofferraum liegen, können die Beamten auch einen Blick ins Wageninnere Ihres Fahrzeugs werfen. Denn das dürfen sie im Rahmen einer normalen Verkehrskontrolle eigentlich nicht. Offiziell ist dazu ein richterlicher Durchsuchungsbefehl nötig.

Wenn man sich den Anweisungen der Polizeibeamten widersetzt, musst man mit einem Bußgeld von 20 Euro rechnen. Wenn man weiterfährt, obwohl man herausgewunken wurde, begeht man zwar keine Fahrerflucht, kann aber mit 70 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Alkoholtest ist freiwillig:
Was viele nicht wissen: Sowohl das Pusten in ein Alkoholtest-Gerät als auch   die Überprüfung der Pupillenreaktion mit einer Taschenlampe oder ein Urintest sind grundsätzlich freiwillig.

Dies zu verneinen, sollte gut überlegt sein. Denn wenn man sich weigert, muss man unter Umständen mit auf die Polizeiwache, um dort eine Blutprobe abzugeben.