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Migration bewältigen

Alle Kommunen in Deutschland haben derzeit große Probleme, die schiere Anzahl an Flüchtlingen unterzubringen und zu integrieren. Eines der großen Probleme unserer Flüchtlingspolitik ist, dass unsere Behörden es nicht schaffen, abgelehnte Asylbewerber wieder zurückzuführen. Menschen, die irregulär nach Deutschland gekommen sind und trotz gründlicher Prüfung kein Aufenthaltsrecht haben, aber auch beispielsweise Menschen, die durch Straftaten aufgefallen sind und ihr Gastrecht verwirkt haben, müssen in der Theorie Deutschland wieder verlassen und zurück in ihre Heimatländer ausreisen. Natürlich gibt es viele weitere drängende Probleme wie die Unterbringung und die Integration, aber wenn wir es nicht schaffen, Menschen ohne Aufenthaltsrecht wieder zurückzuführen, dann werden diese Probleme ja noch schlimmer. In der Praxis funktioniert die Rückführung aber nicht, und das hat verschiedene Gründe. Einer davon ist, dass viele, die bereits damit rechnen, hier kein Aufenthaltsrecht zu bekommen, durch unglückliche Umstände reihenweise ihre Ausweisdokumente verlieren. Das erschwert die Rückführung in die Heimatländer, insbesondere wenn die Betroffenen zur Verschleierung ihrer Herkunft falsche Angaben machen. Haben deutsche Behörden dann mühsam herausgefunden, wen sie tatsächlich vor sich haben und welchem Staat sie zuzuordnen sind, geht es oft damit weiter, dass das Herkunftsland sich weigert, neue Ausweisdokumente auszustellen, weil man die Person nicht zurück haben will. Die Gründe sind unterschiedlich: aus den Ländern, die sich weigern, hört man oft, dass Flüchtlinge aus Deutschland Überweisungen an Verwandte in die Heimatländer tätigen, was in der Heimat durchaus zu einem bedeutsamen Wirtschafts-Faktor geworden ist, gerade in der dritten Welt. Dazu kommt, dass in Deutschland straffällig gewordene Menschen in ihrer Heimat auch eher ungerne zurück genommen werden, aus verständlichen Gründen. Ohne Ausweis-Dokumente wird eine Abschiebung aber unmöglich. Daher versucht die Bundesregierung, auf die betroffenen Länder diplomatischen Druck auszuüben, um eine gewisse Kooperation bei der Problemlösung zu erreichen. Nun wird in Berlin strittig diskutiert, ob man damit drohen darf, Entwicklungshilfe in solche Länder einzugrenzen oder gar zu streichen. Die vielen Stimmen, die sich dagegen stellen, verwechseln dabei oft humanitäre Hilfe und klassische Entwicklungs-Zusammenarbeit. Bei der humanitären Hilfe geht es darum, akute Hunger-Krisen zu bewältigen wie zum Beispiel wegen der im letzten Jahr explodierenden Getreide-Preise, oder auch um medizinische Versorgung. Die Entwicklungshilfe wiederum finanziert den Aufbau von Infrastruktur wir Straßen, Brunnen, Schulen, landwirtschaftliche Geräte und vieles mehr. Damit soll dem betroffenen Land langfristig geholfen werden, den Menschen selbst einen besseren Lebensstandard zu ermöglichen. Dass man humanitäre Hilfe nicht einstellt, darüber herrscht Einigkeit. Aber dass man einem Land, welches sich weigert, eigene Landsleute zurückzunehmen, die sich illegal in Deutschland aufhalten, auch damit drohen darf, Infrastruktur-Aufbauhilfen zu streichen, das finde ich legitim. Das sagen auch unsere Fachleute für Entwicklungshilfe in der Bundestagsfraktion, und es wird spannend, wie sich dieses Thema in den kommenden Wochen entwickeln wird. Wenn wir friedlich und freundschaftlich auf dieser Welt zusammen leben wollen, dann müssen auch einige grundlegenden Regeln für eine Gemeinschaft gelten. Wer von uns Hilfsgelder erwartet, der muss auch Mindest-Standards der gegenseitigen Rücksichtnahme einhalten. Mit Joachim Stamp hat die Bundesregierung vor Kurzem einen Sonderbeauftragten für Migrationsabkommen benannt, der sich um diese Fragen kümmern wird.