Ortsbeirat Niederseelbach beschäftigt stimmt einstimmig für den Bürgerentscheid zur Windkraft
Einstimmig stimmte der Ortsbeirat Niederseelbach in seiner letzten Sitzung für den Bürgerentscheid zur Windkraft. Die in der Vorlage zur Beratung vorgeschlagene Frage des Bürgerentscheids schien den Mitgliedern des Ortsbeirats aber zu lang, weshalb man sich für eine Kürzung der Frage aussprach, die nach Auffassung des Ortsbeirats lauten sollte: „Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Niedernhausen auf den dafür zur Ver-fügung stehenden ausgewiesenen Windvorranggebieten im Gemeindegebiet Niedernhausen die Errichtung und den Betrieb von Windkraftanlagen aktiv vorantreiben soll?“
Weiterhin fügte der Ortsbeirat noch einen Ergänzungswunsch zu der Begründung für den Bürgerentscheid bei. Danach spricht sich der Ortsbeirat dafür aus, bei der Auffassung / Stellungnahme der Gemeindeorgane folgenden Satz zu ergänzen: „Die Errichtung der Windkraftanlagen soll dazu dienen, die Gemeinde Niedernhausen und ihre Einwohnerinnen und Einwohner unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen und gleichfalls eine Beteiligung der Einwohnerschaft zu ermöglichen.“
In der Beschlussfassung für den Bürgerentscheid erkennt der Ortsbeirat Niederseelbach eine Chance, die Entscheidung für oder gegen die Windkraft durch eine breite Beteiligung der Bürgerschaft Niedernhausens in die Hände der Bürgerinnen und Bürger zu geben. Die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern ohne Windkraft wäre in Niedernhausen, wenn überhaupt, nur mit einem massiven Zubau von PV-Freiflächenanlagen (mehr als 100ha) möglich. Die Sorge, dass Niederseelbach dann die Hauptlast für das Erreichen des Ziels der Energieneutralität in der Gemeinde Niedernhausen bis zum Jahre 2030 tragen müsse, hatte den Ortsbeirat bereits im letzten Jahr dazu bewegt, die Gemeindevertreter um eine Prüfung der ablehnenden Haltung gebeten. Der Bürgerentscheid ist daher aus Sicht des Ortsbeirats ein richtiger Schritt.
Zustand der Mehrzweckräume der Lenzenberghalle
Neben dieser großen Frage der Zeit beriet der Ortsbeirat über den Zustand der Mehrzweckräume der Lenzenberghalle, die 1976 von der damals noch selbständigen Gemeinde Niederseelbach in Betrieb genommen worden war. Engagierte Bürger hatten sich an den Ortsbeirat gewandt und gebeten, Fragen zur Raumnutzung weiterzuleiten und bei der Verwaltung für eine Verbesserung einzutreten. Die Verwaltung hatte die Fragen beantwortet, weshalb nun der Ortsbeirat den Zustand nochmal auf die Tagesordnung genommen hatte. Fraglich war bspw. wer Eigentümer ist und wie die Raumvergabe erfolge. Die Verwaltung stellte hierzu klar, dass der Rheingau-Taunus-Kreis als Schulträger Eigentümer der auf dem Gelände der Grundschule Niederseelbach errichteten Sport- und Mehrzweckhalle (Lenzenberghalle) ist. Die Gemeinde Niedernhausen ist berechtigt die Räume „Gut Stubb, Küche, Ortsbeiratszimmer, Chorzimmer“ in Eigenregie zu vergeben und zu Zeiten, an denen die Schule die Halle nicht benutzt, auch diese an Vereine zu vergeben. Aktuell fehlen der Schule die Räume für eine Mensa. Das Mittagessen in der Schule ist aber seitens des Schulträgers vorgeschrieben. Hierzu sind geeignete Räume zur Verfügung zu stellen. Da das Gebäude dem RTK gehört, hat dieser auch ein Anrecht auf die Nutzung der Gut Stubb.
Das Ganztagsprogramm des Landes Hessen und die Anschlussbetreuung an der Lenzenbergschule werden sehr gut angenommen, sodass die Schule ab dem Schuljahr 2022/23 in das „Profil 2“ des Ganztagsprogramm wechselt. Von insgesamt 135 Schülerinnen und Schülern sind 95 angemeldet (Tendenz steigend) und diese nehmen auch an der Mittagsverpflegung teil.
Die Lenzenbergschule Niederseelbach nutzt daher seit dem 01.11.2021 wochentags von 11:00 – 14:30 Uhr die Gut Stubb inkl. Küche. Die vorhandene Bestuhlung und das vorhandene Geschirr werden mit benutzt. Die Reinigung der Räume erfolgt ebenfalls täglich ab ca. 15 Uhr, sodass abendliche Veranstaltungen und Sitzungen weiterhin stattfinden können. Die zusätzlichen Reinigungskosten übernimmt der Kreis.
Die Verwaltung erkennt an, dass auf Grund der starken Beanspruchung durch die Nutzung als Schulmensa der Zustand der Gud Stubb nicht optimal ist. In den Osterferien 2023 hat daher eine Grundreinigung stattgefunden. Die Unterhaltsreinigung wurde ebenfalls angepasst und intensiviert.
Der Ortsbeirat bittet die Gemeindeverwaltung darauf hinzuwirken, dass Nutzungswünschen anderer als schulischer Interessensgruppen (Vereine, Seniorentreffen, VDK, …) angemessen berücksichtigt werden. Die Gud Stubb ist die einzige öffentlich nutzbare, barrierefreie Räumlichkeit für Niederseelbacher Bürgerinnen und Bürger, weshalb die Gud Stubb gerade auch für die regelmäßig stattfindenden Seniorentreffen an den Nachmittagsstunden nutzbar sein sollte.
Der Ortsbeirat bittet die Gemeinde um eine verstärkte Kontrolle nach einer Vermietung / Feier in den Räumlichkeiten Halle und/oder Gut Stubb durchzuführen und diese möglichst auch per Übergabeprotokoll zu dokumentieren.
Am Halleneingang/ Foyer waren Fliesen kaputt, die Fußmatte völlig verdreckt und eine Stolperfalle, in der Gud Stubb waren Glühbirnen und Lampen defekt, Klebestreifen auf dem Boden nicht rückstandfrei entfernt, Übergardinen sind teilweise aus den Schienen gerissen, in den frisch renovierten Toiletten Ersatzpapierhalter teilweise abgerissen, Handtuchbehälter defekt , in der Küche war die Spülmaschine durch täglichen Gebrauch stark verkalkt, es fehlte ein Gläserkorb für die Spülmaschine, das allgemein nutzbare Geschirr in der Küche ist unvollständig und teilweise schmutzig, ebenso die Schränke, nicht ein einziger Topf ist vorhanden. Der Ortsbeirat bittet die Verwaltung die Mängel zu beseitigen bzw. bei Zuständigkeit des Kreises darauf hinzuwirken, dass dieser die Mängel in eigener Zuständigkeit behebt.
Der Ortsbeirat bittet die Gemeinde weiter zu prüfen, ob die Fluchtwege, insbesondere im Untergeschoß der Lenzenberghalle, entsprechend den bestehenden Vorgaben nutzbar sind. Die Räumlichkeiten im Untergeschoss (Kegelbahn, Kraftraum) werden und sollen dauerhaft und sicher für die Nutzer verfügbar sein.