Tag der Biotonne am 26. Mai
Anlässlich diesens überregionalen Informationstag weist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus (EAW) darauf hin, dass die Verwendung von Plastikbeuteln in der Biotonne im Rheingau-Taunus- Kreis nicht erlaubt ist. Auch alle anderen Kunststoffprodukte, wie Cateringgeschirr, Kaffeekapseln, Verpackungen, Tragetaschen, sind grundsätzlich für die Bioabfallbehandlung und -verwertung nicht geeignet beziehungsweise unzulässig.
Diese werden bei der Kompostierung nicht abgebaut. Der Kompost kann mit Plastikpartikeln verunreinigt werden. Aufwendige Sortiermaßnahmen vor und nach der Kompostierung müssen getroffen werden, was zu unnötigen zusätzlichen Kosten führt, welche dann auf alle Biotonnennutzer zurückfallen.
Die Nutzung von Papierbeuteln oder Zeitungspapier ist erlaubt und dazu ökologisch die bessere Alternative.
In den warmen Sommermonaten werden die Biotonnen zur Vermeidung von Geruchsproblemen wöchentlich geleert. Hygienische Probleme mit der Biotonne durch die lange Wärmeperiode können durch entsprechende Vorsorge weitgehend eingedämmt werden. Das Auslegen des Tonnenbodens mit einer Lage zusammengeknäultem Zeitungspapier oder Eierkartons verhindert eine Durchnässung. Küchenabfälle sollten immer in Zeitungspapier oder Papiertüten eingewickelt in die Tonne gegeben werden. Ein schattiger Standplatz und die regelmäßige Leerung der Biotonne sind hilfreiche Maßnahmen, die Biotonne möglichst sauber zu halten.
Katzen- und Kleintierstreu gehört ebenfalls nicht in die Biotonne, sondern in den Restmüll.
Weitere Informationen unter www.eaw-rtk.de oder direkt beim Abfallberatungsteam des EAW unter den Rufnummern 06124 510-493 und -495.