Aufenthaltserlaubnis

Die Aufenthaltserlaubnisse von geflüchteten Menschen aus der Ukraine, die aufgrund des russischen Angriffskrieges geflohen sind und in Deutschland Schutz erhalten haben, gelten bis zum 4. März 2025 fort.

Die Betroffenen müssen keinen Antrag auf Verlängerung des Aufenthaltsstatus stellen und es sind keine damit verbundenen Termine bei der Ausländerbehörde der Kreisverwaltung notwendig. Übersetzungen dieser wichtigen Information in englischer, ukrainischer und russischer Sprache sind auf der Website des Rheingau-Taunus-Kreises unter Aufenthaltsrecht & Sozialleistungen hinterlegt.

Dies hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) durch eine Rechtsverordnung festgelegt. Dieser Rechtsverordnung hat der Bundesrat am 24.11.2023 zugestimmt.

Grundlage für die weitere Verlängerung des vorübergehenden Schutzes ist ein Beschluss der EU-Mitgliedstaaten vom September 2023.