Kindertagespflege im Rheingau-Taunus-Kreis
Im Rheingau-Taunus-Kreis engagieren sich aktuell 90 qualifizierte Kindertagespflegepersonen, die mit viel Einsatz und Engagement die Bedürfnisse der Kinder in ihrer Obhut berücksichtigen. Insgesamt stehen im Rheingau-Taunus-Kreis 427 Betreuungsplätze zur Verfügung. Trotz kontinuierlicher Bemühungen, Betreuungsplätze zu erweitern, gibt es nach wie vor Herausforderungen in bestimmten Teilen des Rheingau-Taunus-Kreises, alle Plätze der Kindertagespflege zu belegen. Als Flächenlandkreis mit 17 Städten und Gemeinden sind die Anforderungen an Betreuungseinrichtungen regional teilweise unterschiedlich ausgeprägt. Nicht überall stehen ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung oder sie entsprechen nicht den individuellen Anforderungen der Familien. Hier bietet die Kindertagespflege vor Ort eine gute Option.
Kindertagespflege stellt eine familiennahe und flexible Betreuungsmöglichkeit dar. In der Regel werden von einer Kindertagespflegeperson bis zu maximal fünf Kinder im eigenen Haushalt oder in extra hierfür angemieteten Räumen betreut. Zusammenschlüsse von Kindertagespflegepersonen sind ebenfalls möglich. Auf diese Weise kann eine Betreuung von maximal zehn Kindern gewährleistet werden.
Ein Anspruch auf Betreuung innerhalb der Kindertagespflege besteht grundsätzlich ab dem ersten Lebensjahr und könnte sogar bis zum einschließlich 14. Lebensjahr gewährt werden. Das Hauptbetreuungsalter liegt jedoch zwischen dem ersten und dritten Lebensjahr. Kindertagespflegepersonen arbeiten dabei nach individuellen Betreuungskonzepten. Die Kinder werden durch verschiedene pädagogische Angebote gefördert und durch das gemeinsame Spiel mit anderen Kindern wird ihr soziales Miteinander gestärkt. Somit stellt die Kindertagespflege ein gleichrangiges Angebot zur Kinderkrippe dar.
Für die Aufnahme dieser Tätigkeit bedarf es einer Qualifizierung der Interessentinnen und Interessenten. Der Rheingau-Taunus-Kreis bietet hierfür einmal jährlich eine sogenannte „Grundqualifizierung“ an. Die Ausbildung zur Kindertagespflegeperson stellt eine originäre Aufgabe des Jugendamtes dar und wird vom Land Hessen gefördert. Sie ist für die Teilnehmenden somit kostenlos. Insgesamt können jährlich 15 Tagespflegepersonen ausgebildet werden. Nach erfolgreicher Teilnahme an Kurs und Abschlusskolloquium sind die Teilnehmenden befähigt ihre selbständige Tätigkeit aufzunehmen. Das Fachteam Kindertagespflege im Jugendamt ist bestrebt, kontinuierlich die Vernetzung auszubauen und Alternativlösungen für individuelle Betreuungsanfragen zu erarbeiten.
Informationen über die Tätigkeit einer Kindertagespflegeperson sind auf der Website des Rheingau-Taunus-Kreises unter https://www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/kinder-jugend-familie/kindertagesbetreuung/kindertagespflege/ zu finden.
Zudem steht das Fachteam Kindertagespflege des Rheingau-Taunus-Kreises gerne für eine unverbindliche Kontaktaufnahme telefonisch unter 06124 510-583 oder per Mail an kindertagespflege@rheingau-taunus.de zur Verfügung.