Steuerbescheide

Die Stadt Eppstein verschickt Änderungsbescheide, die einen neuen Hebesatz für die Grundsteuer rückwirkend zum 1. Januar 2024 berechnen. Die Erhöhung der Grundsteuer hat die Stadtverordnetenversammlung am 7. März beschlossen. „Neben der politischen Entscheidung ist ein wesentlicher Hintergrund für die Hebesatzerhöhung die defizitäre Haushaltssituation“, bedauert Erste Stadträtin Sabine Bergold. So müsse eine Kommune mit einem unausgeglichenen Haushalt auch alle Möglichkeiten der Ertrags-und Einzahlungsmöglichkeiten ausschöpfen, um eine Genehmigung für den Haushalt durch die Kommunalaufsicht zu erhalten. Ohne die Haushaltsgenehmigung sei die Stadt Eppstein nicht handlungsfähig, so Bergold. Zusätzlich ist für 2024 ein Haushaltssicherungskonzept erforderlich, das ebenfalls von der Aufsichtsbehörde genehmigt werden müsse. Mit Beschluss der Haushaltssatzung 2024 wurde auch die Erhöhung des Hebesatzes von 630 auf 680 von Hundert bei der Grundsteuer B beschlossen.