Auf den Friedhöfen in Niedernhausen wird die jährliche Standsicherheitsüberprüfung der Grabmale durchgeführt.
Die Nutzungsberechtigten der Gräber sind verpflichtet, die Grabmale standsicher zu halten.
Die Gemeinde ist als Friedhofsträger im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht auch für die Überprüfung der Grabmale auf den Niedernhausener Friedhöfen zuständig.
Eine Fachfirma wurde beauftragt, die Kontrollarbeiten mit einem Spezialmessgerät durchzuführen. Die Arbeiten finden voraussichtlich am 24. Juni 2020 statt.
Auf den nicht mehr ausreichend standsicheren Grabmalen muss ein Warnaufkleber angebracht werden. Damit werden die Angehörigen im Interesse der Sicherheit gebeten, die Grabmale unverzüglich wieder ordnungsgemäß zu befestigen. Für jedes fehlerhafte Grabmal wird ein Messprotokoll gefertigt, welches auf Wunsch der Angehörigen vom zuständigen Sachbearbeiter, Herrn Wilhelmi, Tel. 06127/903-123, ausgehändigt werden kann.