In Bus und Bahn gilt Maskenpflicht

RTV weist auf den Mund-Nasen-Schutz und Kontrollen hin / ÖPNV-Dezernent Döring appelliert an die Fahrgäste

Die Rheingau-Taunus-Verkehrsgesellschaft (RTV) weist darauf hin, dass von Fahrgästen in Bussen und Bahnen ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist. Diese Pflicht zum Tragen wurde noch einmal bestätigt, wie es in der Verordnung des Landes Hessen heißt. Zudem ist der ÖPNV und damit auch die Schülerbeförderung auf den Linienfahrten in den Bussen explizit von der Abstandsregelung ausgenommen. An Haltestellen und auf Bahnsteigen, beim Ein- und Aussteigen in und aus dem Bus sowie innerhalb der Fahrzeuge muss ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen nicht eingehalten werden, heißt es in der Verordnung weiter. Der ÖPNV und damit die Schülerbeförderung auf den Linienfahrten ist also nach wie vor explizit von der Abstandsregelung ausgenommen.

Getragen werden muss jedoch innerhalb des Busses und der Bahnen die Mund-Nasen-Bedeckung. Auch wenn es bei der derzeitigen Hitze vielen schwerfällt: Der Schutz muss über die Nase und über den Mund gezogen werden. „Um das Infektionsrisiko einzudämmen, gilt in allen Bundesländern seit Mitte Juli im öffentlichen Personennahverkehr die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, die nach zahllosen Verstößen mit nun teilweise dreistelligen Bußgeldern durchgesetzt wird. Es erfolge zuvor keine Ermahnung bzw. Aufforderung mehr“, betont ÖPNV-Dezernent Günter F. Döring. Der Mund-Nasen-Schutz reduziert die Übertragungsmöglichkeit über Tröpfen in Bus und Bahnen, wenn der Abstand nicht eingehalten werden kann. „Deshalb lautet der Appell: Tragen Sie eine Alltagsmaske“, so Günter F. Döring.

Döring verweist zudem auf Jonas Schmidt-Chansit, Leiter der Virusdiagnostik am Bernhard-Nocht-Institut. Der wiederum empfiehlt: „Wichtig sei im öffentlichen Nahverkehr, dass es zu einem regelmäßigen Luftaustausch in Bus und Bahn kommt.“ Deshalb sind Klimaanlagen in Bussen und Bahnen von Vorteil. Die saugen Frischluft von außen an, wodurch eine schnellere Umwälzung der vorhandenen Luft stattfindet, berichtet RTV-Geschäftsführer Thomas Brunke. Auch die RTV verweist darauf, dass im ÖPNVdas Nichttragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nunmehr direkt mit einer Geldbuße belegt wird.

Weiterhin gilt: Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der jeweiligen Verkehrsbetriebe und -unternehmen entbehrlich, soweit anderweitige Schutzmaßnahmen, besondere Trennvorrichtungen, getroffen werden. Soweit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände während der Inanspruchnahme eines Verkehrsmittels, das nicht zum öffentlichen Personennahverkehr gehört, gewährleistet ist, kann auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verzichtet werden.“

Laut RTV finden ab dem kommenden Montag (27. August) die Schülerverkehre nach dem aktuellen Regelfahrplan statt. Die Schulen wurden darüber bereits informiert.