Kreisverwaltung übernimmt in speziellen Lagen die Kosten für Verhütungsmittel

Die Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises weist darauf hin, dass seit dem 1. Juli 2020 die Übernahme von Verhütungsmittelkosten beantragt werden kann. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Antragsteller Grundsicherung nach dem SGB II (Hartz IV) oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach Kapitel 4, SGB XII bezieht. Antragsberechtigt ist zudem, wer Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach Kapitel 3, SGB XII (Sozialhilfe), erhält. Die Beantragung erfolgt ausschließlich über die Schwangerschafts- und Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen des Diakonischen Werkes Rheingau-Taunus, donum vitae und profamilia Wiesbaden. Bei weiteren Fragen erhalten Interessierte Informationen beim Diakonisches Werk Rheingau-Taunus: Telefon 06124-70820; donum vitae, Telefon 0611-205 6806 oder bei pro familia Wiesbaden, Telefon 0611-450 4580. Der Verhütungsmittelfonds ist eine freiwillige Leistung des Rheingau-Taunus-Kreises, auf die kein Rechtsanspruch besteht.