Der Rheingau Taunus Kreis begegnet Corona

Die letzte Infektionswelle hat auch den RTK erreicht. Und die festgelegten Grenzen der 7-Tage Inzidenz, einer Betrachtung von Infektionen je 100.000 Einwohner – von neuinfizierten 50 Menschen überschritten. Das hat den Kreis veranlasst, Maßnahmen und Verfügungen zu ergreifen, die ab dem 16. bis zum 31. Oktober gelten und deren Verlängerung vorbehalten bleibt.

  1. Private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter (Feiern) im öffentlichen Raum mit einer Zahl von mehr als 10 Teilnehmern sind untersagt. Es wird empfohlen, private Zusammenkünfte mit vornehmlich geselligem Charakter außerhalb des öffentlichen Raums auf eine Teilnehmerzahl von 10 Teilnehmern aus höchstens 2 Hausständen zu begrenzen.
  • Veranstaltungen sowie Kulturangebote, wie Theater, Opern, Konzerte, Kinos werden auf eine Teilnehmerzahl von 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines, mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten, Hygienekonzeptes.
  • In Gaststätten und Übernachtungsbetrieben haben Gäste beim Betreten und Verlassen der Lokalität in den Gängen und beim Aufsuchen von Gemeinschaftseinrichtungen (Toiletten oder Wellnessbereich) eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
  • Die Verwendung von sogenannten Gesichtvisieren anstelle einer Mund-Nasen-Bedeckung wird untersagt.

Die getroffenen Anordnungen stellen ein wirksames Mittel, so teilt der Rheingau-Taunus-Kreis in seiner Allgemeinverfügung mit, zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinheit und zur Aufrechterhaltung zentraler Infrastrukturen dar. Insbesondere sind keine weniger eingriffsintensiven Maßnahmen denkbar, die in vergleichbarer weise geeignet und effektiv wären, um die weiter dynamische Ausbreitung des Virus zu unterbrechen. Die getroffenen Anordnungen sind geeignet, erforderlich, angemessen und verhältnismäßig, um eine erneute Verbreitung und ein erneutes exponentielles Wachstum der Zahl von SARS-CoV2-Infektionen zu verhindern. Es soll vermieden werden, dass die höchste Eskalationsstufe erreicht wird – bei der wiederum strengere Maßnahmen zu treffen wären. Zusätzlich zu den einzelnen Verfügungen empfiehlt der Kreis dringend, die sozialen Kontakte im privaten Bereich auf ein Minimum zu reduzieren.