Nach Beratung von Krisenstab und Bürgermeistern: Rheingau-Taunus-Kreis erlässt keine Allgemeinverfügung zum Böllern am 31. Dezember
Der Rheingau-Taunus-Kreis wird keine eigene Allgemeinverfügung mit detaillierten Ortsangaben zum Abfeuern von Feuerwerkskörpern in der Silvesternacht im öffentlichen Raum der Kommunen erlassen. Dies vereinbarten die Mitglieder des Corona-Krisenstabes in einer Telefonkonferenz mit den Bürgermeistern der 17 Kommunen. Verwiesen wird jedoch auf die Regelung von Bundes- und Landesregierung, wonach der Verkauf von Silvester-Feuerwerk in dem Jahr deutschlandweit verboten wurde, um zum Beispiel Menschenansammlungen zu vermeiden und unnötigen Verletzungen beim unsachgemäßen Abbrennen von Raketen und Böllern vorzubeugen. Zudem verweist der Kreis darauf, dass zudem nicht an belebten Plätzen und Straßen in den Städten geböllert werden dürfte. In Hessen gibt es kein generelles Feuerwerksverbot.
Die Mitglieder des Krisenstabs wie die Bürgermeister appellieren nun an alle Bürgerinnen und Bürger, dass dies nicht als Freibrief zum ungezügelten Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht anzusehen ist. „Wir setzen auf die Vernunft der Menschen, die in diesem Jahr auf ein Feuerwerk verzichten sollen. Wir feiern einmal ganz ruhig ins neue Jahr. Das ist eine starke Botschaft der Solidarität“, so die einhellige Auffassung.
Im Rheingau-Taunus-Kreis gilt – davon unabhängig wie in Deutschland – selbstverständlich das Verkaufsverbot von Feuerwerk. Die Ansammlung von Menschen soll angesichts der auf hohem Niveau stagnierenden Corona-Infektionszahlen ausbleiben. Daher sind auch sämtliche öffentliche Feuerwerke gestrichen. „Die Menschen können im kleinen Kreis feiern. Dagegen sagt niemand etwas!“ Hintergrund der Vorgabe ist zudem die hohe Verletzungsgefahr, die das bereits enorm belastete Gesundheitssystem weiter strapazieren kann.