Rheingau-Taunus-Kreis verlängert zwei Allgemeinverfügungen bis 31. Januar 2021

Wie Landrat Frank Kilian nach der Sitzung des Corona-Verwaltungsstabes mitteilte, hat der Rheingau-Taunus-Kreis die beiden Allgemeinverfügungen zum Tragen von Mund-Nasen-Masken in Fußgängerzonen sowie die Betretungsregelung für die hiesigen Alten- und Pflegeheime über den 10. Januar 2021 hinaus verlängert. „Die beiden Verfügungen gelten nun bis zum 31. Januar 2021“, berichtet der Landrat. Die Alten- und Pflegeheime dürfen danach auch weiterhin nur nach Vorlage eines aktuellen negativen Corona-Tests (Antigen- oder PCR-Test) betreten werden.

In den Städten Eltville, Rüdesheim, Geisenheim und Idstein wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an bestimmten Bereichen und Fußgängerzonen weiter angeordnet. Für den Leinpfad in Oestrich-Winkel wird das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausdrücklich empfohlen. Landrat Kilian: „Wir empfehlen zudem dringend, eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht nur an den vorgegebenen Stellen zu tragen, wo dies durch Verordnungen und Allgemeinverfügungen angeordnet wird. Wer mit anderen Menschen länger oder dichter zusammensteht, sollten die Mund-Nasen-Bedeckung tragen.“