Corona-Update von Bürgermeister Joachim Reimann vom 26.01.2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niedernhausen,

auch in dieser Woche möchte ich Sie über aktuelle Entwicklungen in der Corona- Krise informieren. In den letzten Tagen hat sich der erfreuliche Trend bei den Zahlen im Rheingau-Taunus-Kreis weiter verfestigt.

Aktuell (Zahlen vom 25.01.) meldet das Gesundheitsamt für den Kreis eine 7-Tage-Inzidenz von knapp 68,2. Die Inzidenz beschreibt die in einem Zeitraum von sieben Tagen neu aufgetretene Anzahl an Krankheitsfällen pro 100.000 Einwohner. Insgesamt sind im Kreis binnen einer Woche 128 neue Fälle nachgewiesen worden, davon 5 bei uns in Niedernhausen. Mit diesen Zahlen ist unsere Region hessen- und auch deutschlandweit derzeit eine der sichersten Gegenden in Bezug auf die Corona-Pandemie. Ich bedanke mich bei Ihnen allen, lieber Bürgerinnen und Bürger, für Ihre Disziplin und Ihr Mitmachen. Ihr Verhalten hat zu der deutlichen Verbesserung der Werte in den letzten Wochen geführt. Nun dürfen wir nicht nachlassen! Allen Erkrankten wünsche ich eine gute und schnelle Genesung.

Inzwischen gab es seitens des Landes Hessen einige Änderungen in der Verordnungslage. Über eine im Alltag besonders bedeutende Neuregelung (gilt seit Samstag) möchte ich Sie gerne hier auf einen Blick informieren. Die „Maskenpflicht“ ist in einigen Bereichen verschärft worden. Es gilt das Folgende:

Wo muss eine medizinische Maske u.a. getragen werden?

  • Im öffentlichen Personennah- und Fernverkehr, also bspw. in Bussen, Bahnen oder Taxis;
  • in und an Bahnhöfen und Flughäfen sowie Bushaltestellen;
  • in den Publikumsbereichen des Groß- und Einzelhandels, der Geschäfte des Lebensmittelhandwerks, Bank- und Postfilialen, Tankstellen, Wäschereien und ähnlichen Einrichtungen und zwar überall dort, wo Kunden Zutritt haben, sowie in den Bereichen vor diesen Geschäften;
  • in den Publikumsbereichen der Wochenmärkte;
  • in Gottesdiensten und bei Trauerfeierlichkeiten (auch am Platz).

Was gilt als medizinische Maske?

Als medizinische Masken gelten OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95.

Wo muss eine FFP2-, KN95- oder N95-Maske getragen werden?

In Einrichtungen zur Betreuung und Unterbringung älterer oder pflegebedürftiger Menschen (gilt für Besucher und Personal).

Wo muss eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden?

  • Im Publikumsbereich aller öffentlich zugänglichen Gebäude (v.a. Behörden und Bürogebäude);
  • bei der Abholung von Speisen in der Gastronomie sowie in Kantinen und Mensen bis zum Sitzplatz;
  • in allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen;
  • bei medizinisch notwendigen Dienstleistungen, wo sich Dienstleister und Kunden sehr nahekommen;
  • in Schulen;
  • auf stark frequentierten Straßen und Plätzen unter freiem Himmel, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter nicht sichergestellt werden kann. Das gilt insbesondere in Fußgängerzonen;
  • in Fahrzeugen, wenn sich in einem Fahrzeug Personen aus mehr als zwei Hausständen befinden;
  • in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind;
  • an Orten in Innenstädten mit viel Publikumsverkehr (in Niedernhausen ist kein solcher Ort).
  • in Arbeits- und Betriebsstätten (nicht am Platz, wenn der Abstand von 1,5 Metern sicher eingehalten werden kann).

Was ist eine Mund-Nasen-Bedeckung?

Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist jede vollständige, an der Gesichtshaut anliegende Bedeckung von Mund und Nase, die aufgrund ihrer Beschaffenheit unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie geeignet ist, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln oder Aerosolen durch Husten, Niesen oder Aussprache deutlich zu verringern.

Wer ist von der Maskenpflicht ausgenommen?

Nicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtet sind unter anderem Kinder unter 6 Jahren sowie Personen, die aus gesundheitlichen Gründen keine Maske tragen können. Weitere Ausnahmen gelten für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bspw. in Geschäften oder Restaurants, wenn anderweitige Schutzmaßnahmen getroffen werden. Das können insbesondere Trennvorrichtungen aus Plexiglas sein.

Bitte achten Sie auf sich und bleiben Sie gesund!

Ihr Joachim Reimann

Bürgermeister