Kommunalwahl? Sicher!

Landrat Frank Kilian appelliert an die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus-Kreis, sich am 14. März 2021 an der Kommunalwahl zu beteiligen


Landrat Frank Kilian appelliert an die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus-Kreis: „Ihre Stimme zählt! Nehmen Sie an den Kommunalwahlen am 14. März 2021 teil. Die Hygieneregelungen und -maßnahmen bezüglich der COVID 19-Pandemie werden bei der Abgabe Ihrer Stimme beachtet.“ Auf keiner anderen Ebene wie der kommunalen sind die Menschen so unmittelbar von den politischen Entscheidungen der zu wählenden Gremien betroffen. 4,7 Millionen Bürgerinnen und Bürger sind nach Angaben des statistischen Landesamtes am 14. März 2021 bei den hessischen Kommunalwahlen wahlberechtigt.

„Wir leisten alles, damit jede Bürgerin und jeder Bürger sicher ihrem Wahlrecht nachkommen können, ob nun direkt an der Urne im Wahllokal oder per Brief – das geht auch in Corona-Zeiten“, berichtet der Landrat. Die Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen treffen umfangreiche Vorbereitungen für sichere Wahlen. Die Bürgerinnen und Bürger können versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitungen dieser Wahlen alle Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Wahlvorstände am 14. März auszuschließen.

Die Kommunen werden sichere Wahllokale bereitstellen und den Wahlvorständen FFP2-Schutzmasken zur Verfügung stellen. Die ehrenamtlichen Helfer/innen werden durch geeignete Maßnahmen sowohl sich als auch die Wählerinnen/Wähler schützen. Die bekannten Hygienevorschriften betreffen nicht nur die unmittelbare Stimmenabgabe, auch die Wahlräume werden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch gewährleistet, dass die Wahlräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten wird.


Neben der Wahl im Wahllokal besteht auch die Möglichkeit der Briefwahl. Gerade dieser Möglichkeit der Stimmabgabe kommt aktuell eine hervorgehobene Bedeutung zu. Die Beantragung der Briefwahlunterlagen im Rathaus vor Ort ist bereits jetzt möglich. Die Wählerinnen und Wähler können sich die Briefwahlunterlagen zusenden lassen oder direkt mit ihrem Rathaus Kontakt aufnehmen. Die Inanspruchnahme der Briefwahl bedarf keiner besonderen Begründung. Bei der Abholung der Briefwahlunterlagen im Rathaus besteht zudem die Möglichkeit auch gleich zu wählen. Vor allem für Risikopatienten und ältere Menschen wird dieses Angebot attraktiv sein.

Bei Fragen können sich die Bürgerinnen und Bürger direkt an ihr örtliches Wahlamt wenden. Wählen heißt auch, Verantwortung für ein demokratisches Gemeinwesen zu übernehmen. In diesem Sinne ist eine hohe Beteiligung bei den Kommunalwahlen 2021 ein Ziel, das sich alle Städte, Gemeinden und Landkreise in Hessen wünschen, berichtet Landrat Frank Kilian.