In den letzten Tagen wurden in einigen Ortschaften Plakate und Banner: beschädigt, bemalt und oder abgehängt. Einige dieser Vergehen sind der Polizei gemeldet und diese ermitteln gegen unbekannt. In Zeiten Corona haben die Parteien wenig Möglichkeiten, Ihren Wahlkampf oder besser ihr Wahlprogramm den Bürgern näher zu bringen. So finden wir seitens des Verlages diesen Vandalismus verurteilungswürdig.
Plakate sind Eigentum der Parteien und selbst das Bemalen der Plakate stellt gemäß dem Strafgesetzbuch eine Sachbeschädigung dar. Nach § 303 Abs. 1 StGB: Wer rechtswidrig eine Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Wer volksverhetzende Symbole auf die Plakate „schmiert“ muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren rechnen.
Wer das Plakat / Banner entwendet begeht hier einen Diebstahl, der härter sanktioniert wird. Gemäß § 242 StGB wird dies mitunter mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.
Haiko Kuckro