Presse Info 19 Februar

Stadt verzichtet auf Außenbewirtungs-Gebühren für Gaststätten

Aktuell ist an einen Normalbetrieb im Gaststättenwesen wegen der Corona-Pandemie noch nicht zu denken. Lediglich ein Abhol- und Lieferservice ist aktuell erlaubt. Die Stadt bewirbt die im Stadtgebiet ansässigen Gaststätten mit verschiedenen Anzeigen und mit dem Hashtag #eppsteinkannlecker. Für die Zeit danach hat die Stadt Eppstein schon vorgebeugt. „Im Jahr 2021 werden für die Erteilung von Sondernutzungen für die Außenbewirtschaftung in öffentlichen Bereichen keine Gebühren erhoben,“ teilt Bürgermeister Alexander Simon mit. Der Magistrat beschloss dies in einer Sitzung Mitte Februar. Der Fachbereich Sicherheit & Ordnung hatte dies im Vorfeld befürwortet. Dadurch werden die Gastronomen etwas entlastet. Im öffentlichen Raum wird grundsätzlich für Sondernutzungen für die Außenbewirtschaftung in öffentlichen Bereichen eine Gebühr erhoben. Dies betrifft vorliegend den Wernerplatz in der Altstadt. Der öffentliche Raum steht dann exklusiv zur Bewirtung von Gästen zur Verfügung. Von einer Gebührenerhebung wird im kompletten Jahr 2021 Abstand genommen. Bereits im Jahr 2020 wurden keine Gebühren erhoben oder diese wurden zurückerstattet. „Wir möchten die gastronomischen Betriebe im Stadtgebiet überall unterstützen, wo es möglich ist“, heißt es aus dem Rathaus. Eine Außenbewirtung kann selbstverständlich nur stattfinden, sofern dies bundes- und/oder landesrechtlich gestattet ist. In Summe verzichtet die Stadt auf rund 1.000 Euro.

Foto: Die Eppsteiner Altstadt mit dem Wernerplatz. Stadt Eppstein

Neues Ballfangzaun-Element am Spielplatz Müllerwies

Die Stadt Eppstein erweitert den Ballfangzaun hinter einem Tor am Spielplatz Müllerwies in Eppstein. Damit wird der bereits vorhandene Ballfangzaun verbreitert. Verhindert werden soll damit, dass Bälle in den benachbarten Bach rollen. Die Kosten hierfür betragen rund 2.000 Euro. Die Arbeiten sollen bis zum Sommer ausgeführt werden. Der Ortsbeirat Eppstein und einige Bürger hatten sich dies gewünscht.

Wahlhelfer können sich testen lassen

Die Stadt Eppstein bietet den Wahlhelferinnen und Wahlhelfern der Kommunalwahlen am 14. März an, sich kostenlos testen zu lassen. Dieses Angebot richtet sich an alle, die in den elf Wahllokalen und weiteren fünf Briefwahlbezirken helfen. Dies sei ein wichtiger Baustein im Sicherheitskonzept. Im Vorfeld der Wahl können die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sich in einem Testzentrum auf eine mögliche Infektion testen lassen. Das Wahlamt stimmt dies gerade das Interesse ab und wird sich um einen reibungslosen Ablauf kümmern. Im Falle einer Bestätigung kann eine Tätigkeit mit der Kommunalwahl dann nicht mehr ausgeübt werden. Die Testung soll eine zusätzliche Sicherheit geben, ist jedoch lediglich eine Momentaufnahme. Dennoch wolle man dieses Angebot machen. Es wird auch FFP-2 Masken für die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer geben sowie eine ausreichende Anzahl an Desinfektionsmitteln und Trennelementen aus Plexiglas.

Bauarbeiten in der Niederjosbacher Straße gehen weiter

Seit Montag, 22. Februar geht es mit den Arbeiten des dritten Bauabschnitts der Sanierung der K 792 in Eppstein-Bremthal weiter. Ursprünglich sollten die Arbeiten bereits nach der planmäßigen Winterpause wiederaufgenommen werden. Starker Schneefall sowie Temperaturen im Minusbereich hatten die Ausführung einzelner Bauschritte jedoch stark eingeschränkt. Aus diesem Grund wurde die Wiederaufnahme der Bautätigkeiten verschoben. Die  für  die  Ausführung  erforderliche  Vollsperrung  der Niederjosbacher Straße  zwischen  der  Einmündung  Schützenstraße  und der Kreuzung mit der Wiesbadener Straße gilt am dem 22. Februar. Für die Dauer der Vollsperrung wird eine Umleitung über die Wiesbadener Straße und die Freiherr-vom Stein-Straße ausgeschildert. Die Seitenstraßen Steinweg und Schützenstraße sind von Niederjosbach aus befahrbar. Mehr Informationen gibt es unter mobil.hessen.de  oder verkehrsservice.hessen.de.