Ja! Wer oben auf dem Wahlzettel eine Partei oder Wählergruppe ankreuzt
2. Was passiert, wenn ich mehr Stimmen verteile, als ich habe?
Man hat immer so viele Stimmen zur Verfügung wie das zu wählende Gremium Sitze hat. Also z.B. bei der Wahl der Gemeindevertretung 37 Stimmen. Wer dann 38 Stimmen oder mehr verteilt, macht seinen Stimmzettel im schlimmsten Falle ungültig. Hier gibt es aber im Wahlrecht so viele Konstellationen, dass man dies nicht pauschalieren kann. In vielen Fällen regelt das Gesetz , welche Stimmen wegfallen und welche gezählt werden dürfen, wenn auf einem Stimmzettel zu viel angekreuzt wurde.
3. Kann ich die eine Partei/Wählergemeinschaft ankreuzen (Listenwahl) und trotzdem einen Kandidaten einer anderen Partei/Wählergemeinschaft wählen?
Selbstverständlich. Diese Möglichkeit bietet das Wahlrecht bei der Kommunalwahl. Ich erkläre das gerne noch einmal an einem Beispiel:
Angenommen ich kreuze auf meinem Wahlzettel zur Gemeindevertretung die Partei A oben per Listenkreuz an. Wenn ich nun der Kandidatin X auf der Liste von Partei B auch ein Kreuz gebe, dann bekommt Partei A von mir 36 Stimmen und Partei B über ihre Kandidatin Y eine Stimme.
4. Kann ich einen bestimmten Kandidaten bevorzugen oder auch streichen?
Auch dies ist bei der Kommunalwahl möglich. Ich kann Kandidaten in den dafür vorgesehenen Feldern bis zu drei Stimmen geben. Wenn ich oben eine Partei angekreuzt habe, kann ich zudem auch Kandidaten von der Liste streichen. Wieder ein Beispiel anhand der Wahl zur Gemeindevertretung, für die mir 37 Stimmen zur Verfügung stehen:
Ich kreuze oben Partei A an, die 37 Kandidatinnen und Kandidaten auf dem Wahlzettel stehen hat. Wenn ich nun z.B. die Kandidatin Y auf Platz 1 der Partei A streiche und dem Kandidaten Z auf Platz 2 drei Kreuze gebe, verteilen sich meine Stimmen wie folgt:
– Alles 37 Stimmen gehen an Partei A.
– Davon erhält Kandidatin Y null Stimmen.
– Kandidat Z erhält drei Stimmen.
– Die Kandidatinnen und Kandidaten von Partei A auf den Plätzen 3 bis 36 erhalten je eine Stimme.
– Kandidat L auf Platz 37 erhält keine Stimme mehr, da bereits 37 Stimmen verteilt wurden.
5. Wie viele Stimmen habe ich?
Immer so viele Stimmen wie das zu wählende Gremium Sitz hat. Beim Kreistag sind dies 61 Stimmen, bei der Gemeindevertretung 37 und bei den Ortsbeiräten hängt dies von der Größe Ihres Ortsteils ab.
6. Wenn ich weniger Kandidaten wähle, als mir Stimmen zustehen, wird dann meine Wahl ungültig?
Nein. Wenn Sie keine Partei oder Wählergruppe ankreuzen und nur Stimmen auf Personen verteilen, werden nur diese Stimmen gezählt. Ungültig ist der Stimmzettel dadurch nicht.
7. Ich wähle schon immer die vorgeschlagene Liste einer Partei/Wählergemeinschaft. Muß ich trotzdem die Kandidaten ankreuzen?
Nein. Natürlich nicht. Die einfachste Möglichkeit der Wahl ist das einzelne Kreuz für eine Partei oder Wählergruppe.
8. Wann ist meine Wahl ungültig?
Ein Stimmzettel kann aus vielerlei Gründen ungültig sein – zum Beispiel, wenn zwei Parteien per Listenkreuz gewählt wurden oder der Wählerwille auf dem Stimmzettel nicht zweifelsfrei erkennbar ist.
9. Welche Unterlagen muss ich zur Wahl mitbringen?
Bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung mit und halten Sie einen Ausweis bereit. Auch wenn Sie Ihre Wahlbenachrichtigung verlegt oder verloren haben, können Sie wählen. Der Ausweis reicht dann.
10. Wo und wann werden die Wahlergebnisse veröffentlicht?
Die Gemeinde Niedernhausen wird ab 18 Uhr am Wahlabend auf ihrer Homepage und über Facebook über die Ergebnisse informieren. Mit ersten Ergebnissen ist gegen 20 Uhr zu rechnen. Dazu muss man aber wissen, dass am Wahlsonntag nur die Stimmzettel ausgezählt werden, auf denen lediglich eine Partei oder Wählergruppe per Listenkreuz angekreuzt wurde. Die Stimmzettel, auf denen Kandidaten einzeln angekreuzt oder gestrichen wurden, werden erst ab Montag durch Mitarbeiter des Rathauses ausgezählt, was aufgrund der zu beachtenden Corona-Regeln dieses Jahr besonders aufwändig ist. Das offizielle Endergebnis wird daher erst einige Tage nach der Wahl vorliegen.
Vielen Dank für die Tolle Erklärung.
Briefwahl im Foyer der Autalhalle
Eine wirkliche Alternative, zu den üblichen Rathauszeiten mit den Wahlunterlagen unter der Woche
Stressfrei seine Briefwahl zu tätigen.
Bild HK Pictures Im Foyer der Autalhalle / Wahlamt