Stadtverordneter Lothar Kirsch hat sich gegenüber Bauaufsicht nicht als Bauinteressent ausgegeben / Alle Beteiligten an einem „gedeihlichen Miteinander“ interessiert
Auf Einladung von Landrat Frank Kilian (parteilos) trafen sich Vertreter der Fraktion „Zeit für Bürger“ (ZfB), der Kreis-Bauaufsichtsbehörde unter Führung des zuständigen Dezernenten Dr. Clemens Mödden (CDU) und der Stadtverwaltung Geisenheim, angeführt von Bürgermeister Christian Aßmann (parteilos) im Kreishaus. In einer Mitteilung der Kreis-Pressestelle wird die Klärung der Streitpunkte rund um den inzwischen aufgehobenen Bebauungsplan „Waldstraße“ erklärt. Kern der Ergebnisse des Runden Tisches ist es, dass sich Stadtverordneter Lothar Kirsch (ZfB) entgegen der öffentlichen Aussage des Bürgermeisters in der zurückliegenden Stadtverordnetenversammlung nicht als Bauinteressent gegenüber einem Mitarbeiter der Bauaufsichtsbehörde ausgegeben hat. Dieser Aussage lag ein Missverständnis innerhalb der Behörde zugrunde. Auch der Ausgangspunkt der in Geisenheim emotional geführten Debatte um die Fragestellung, ob die Aufhebung des über 50 Jahre alten Bebauungsplans Waldstraße zwingend erforderlich gewesen ist, konnte geklärt werden.
Wie Bauaufsichtsdezernent Clemens Mödden mitteilt, war seine schriftliche Nachricht an Bürgermeister Aßmann nicht zutreffend. Dass sich Kirsch angeblich als Bauinteressent ausgegeben haben soll, ist Ergebnis eines Missverständnisses innerhalb der Mitarbeiterschaft der Bauaufsichtsbehörde gewesen. „Das ist sehr bedauerlich und wird im Hause aufzuarbeiten sein“, so Dr. Mödden. Der Landrat ergänzt: „Bürgermeister Aßmann ist somit kein Fehlverhalten in seiner Aussage zum angeblichen Bauinteressenten zu unterstellen. Er musste darauf vertrauen können, dass der Inhalt der E-Mail des Dezernenten richtig ist.“
Der betroffene ZfB-Stadtverordnete Lothar Kirsch sieht sich bestätigt: „Damit ist endlich belegt, dass ich mich nicht — wie mir unterstellt worden ist — als Bauinteressent ausgegeben habe. Mit der öffentlichen Klarstellung ist die Sache für mich erledigt“.
Auch Bürgermeister Christian Aßmann zeigt sich versöhnlich: „Zwar musste ich mich auf die mir übersandte Information aus der Bauaufsicht verlassen können. Da diese aber nicht richtig war, entschuldige ich mich für meine Aussage bei Herrn Kirsch“. In der Sachfrage zum Bebauungsplan selbst erneuert Aßmann aber seine Aufforderung in Richtung der ZfB: Die Bauaufsicht sei nicht die zuständige Behörde. Die Planungshoheit liege bei der Stadt. „Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtverwaltung“. Auch die Art und Weise des von Kirsch im Fachausschuss vorgetragenen Fragenkatalogs kritisierte Aßmann. Als Bürgermeister müsse er sich schützend vor die Mitarbeiter stellen. Diese hätten nichts falsch gemacht.
Dies griff Lothar Kirsch auf und verdeutlichte, dass es ihm zu keinem Zeitpunkt darum gegangen sei, Verwaltungsmitarbeiter in öffentlicher Sitzung mit Fragen zu „rösten“. Ihm sei es nur um sein Recht gegangen, Fragen zu stellen. Auch sei es nicht seine Absicht gewesen, der Verwaltung eine schlechte Arbeit zu unterstellen. Wenn dieser Eindruck entstanden sei, entschuldige er sich gerne dafür.
Nach eingängiger Diskussion der Magistratsvorlage zum Bebauungsplan Waldstraße kam man sich auch in der Bewertung der zugrundeliegenden Sachfrage wieder näher: In direktem Austausch mit dem Leiter des Geisenheimer Bauamts, Klaus Großmann, konnte festgestellt werden, dass der inhaltliche Mangel des Bebauungsplans nicht nur durch die inzwischen beschlossene Planaufhebung, sondern auch durch ein förmliches Änderungsverfahren hätte geändert werden können. Dieses sei aber ausgesprochen aufwendig sowie zeit- und kostenintensiv. Da das Planziel angesichts der weitestgehend abgeschlossenen Bebauung des Gebietes erreicht worden sei, werde der Plan auch nicht mehr benötigt, so Großmann.
Für die ausführliche Begründung dankte ZfB-Fraktionsvorsitzender Rudolf Spring und verwies auf die Vorlage, deren Wortlaut und Aufbau den Eindruck erweckt habe, der Mangel sei ausschließlich durch eine Aufhebung zu heilen gewesen, was nun belegt nicht so sei. Die städtischen Vertreter bestätigten, dass die Aufhebung nicht das einzige, wohl aber das sinnvollste Instrument gewesen ist.
Einen „großen Erkenntnisgewinn“ attestierte Spring der gemeinsamen Aussprache im Kreishaus und stellte fest, dass man zusammen in Zukunft mögliche Missverständnisse in der Diskussion sofort bereinigen wolle. Bürgermeister Aßmann warb für ein grundsätzliches Vertrauensverhältnis, das die Stadtverordneten zurecht in die städtische Verwaltung haben dürften.
Auch Landrat Kilian zeigte sein Verständnis für die Emotionalität in der zurückliegenden Debatte in der Geisenheimer Stadtpolitik, warb aber zugleich dafür, sich immer in den Grenzen des „ordentlichen Miteinanders“ zu bewegen. Auch wenn die Prüfung der Dienstaufsichtsbeschwerde der ZfB gegen Bürgermeister Aßmann unabhängig von den Ergebnissen des Runden Tisches liefe, freue er sich, bei diesem Gespräch wieder den gemeinsamen Willen und Bereitschaft zu einem gedeihlichen Miteinander erkannt zu haben.