Impfstoff ist wertvoll und darf nicht verschwendet werden

Noch ist die Impfstoff-Menge nicht ausreichend, um alle Menschen sehr zeitnah zu impfen. Deshalb darf keine einzige Dosis verschwendet werden. „Damit genau das nicht passiert, hat der Rheingau-Taunus-Kreis sehr schnell die Möglichkeit geschaffen, sich online auf der Homepage unter www.rheingau-taunus.de für eine Impfung registrieren zu lassen“ so Landrat Frank Kilian. Wichtig dabei: Man muss im Rheingau-Taunus-Kreis wohnen und die Voraussetzungen der Impfverordnung erfüllen, um schon jetzt geimpft werden zu können. Aktuell ist dies für den Personenkreis aus der Priorisierungsgruppen 1 und 2 möglich.

Trotz möglichst genauer Planung gehen die Anzahl der Impfdosen und die Anzahl der Impfwilligen nicht immer auf, erklärt Liane Schmidt, Leiterin des Krisenstabes. Aus einer Impfstoff-Flasche werden mehrere Spritzen aufgezogen, die zeitnah verimpft werden müssen. Nicht immer ist die Zahl der Impfwilligen durch die Anzahl der Impfdosen teilbar, sodass Impfstoff übrigbleibt, der nur bedingt lagerungsfähig ist. Dann werden die Nachrücker benachrichtigt, die innerhalb kurzer Zeit im Impfzentrum erscheinen müssen. Nur so kann sichergestellt werden, dass der wertvolle Impfstoff noch genutzt werden kann.

„Schon vor Wochen hatte das Gesundheitsamt des Rheingau-Taunus-Kreises daher eine Liste mit Nachrückern erstellt – darunter Mitarbeiter des Rettungsdienstes, medizinisches Fachpersonal aus Kliniken und niedergelassene Ärzte mit Personal –, die dann benachrichtigt wurden, wenn Impfstoff übrigblieb“, teilt Gesundheitsdezernentin Monika Merkert mit. Diese Liste ist nun nahezu abgearbeitet, sodass die nächsten Nachrücker erfasst werden müssen. Dies geschieht nun auf elektronischem Weg über die Homepage des Kreises.

Als Nachrücker melden können sich nur diejenigen, die die Anforderungen der Impfverordnung erfüllen und aktuell zu den Priorisierungsgruppen 1 und 2 gehören. Auf dem Formular „Impfspringer“ werden die entsprechenden Angaben abgefragt. Nur wer belegen kann, dass er für eine Impfung zum jetzigen Zeitpunkt berechtigt ist, wird registriert.

Die Nachrücker müssen zeitlich flexibel und in der Lage sein, im Impfzentrum in Eltville innerhalb von 30 bis 60 Minuten einzutreffen, nachdem sie telefonisch kontaktiert wurden. Der Impfstoff, der eingesetzt wird, kann nicht ausgewählt werden. Die für die Impfung erforderlichen Formulare werden vor Ort ausgefüllt. Auch Impfwillige, die bereits im Impfportal registriert sind, können sich für die Nachrückerliste registrieren. Ebenso diejenigen, die bereits einen Termin für die Erstimpfung haben. Hierbei ist es wichtig, dass der Impftermin angegeben wird, damit diese Personen von der Nachrückerliste genommen werden können, wenn sie bis zu ihrem regulären Impftermin nicht über die Nachrückerliste geimpft wurden.

Alle Personen, die vor ihrem regulären Impftermin über die Nachrückerliste geimpft werden, müssen ihren über das Impfportal www.impferservice.hessen.de bestätigten Termin online oder telefonisch unter 11 6117 stornieren. „Nur so kann verhindert werden, dass Impftermine ungenutzt frei bleiben“, so Landrat Kilian abschließend.