Corona-Update von Bürgermeister Joachim Reimann vom 30.03.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niedernhausen,

auch in dieser Woche möchte ich Sie über aktuelle Entwicklungen in der Corona- Krise informieren.

Viele Fragen von Ihnen haben mich in den letzten Tagen erreicht, was denn nun mit der in der vergangenen Woche verkündeten „Osterruhe“, also der Definition von Gründonnerstag und Karsamstag als einmalige Ruhetage sei, auf die ich an dieser Stelle hingewiesen habe. Denn wie Sie sicher mitbekommen haben, wurde diese Regelung, auf die sich Bund und Länder verständigt hatten, nur einen Tag später wieder durch die Bundeskanzlerin zurückgenommen.

Die Verwirrung, die dann beim Lesen des Niedernhausener Anzeigers bei einigen von Ihnen entstanden ist, kann ich sehr gut verstehen. Für die in diesem Fall fehlende Aktualität kann jedoch diese Zeitung und ihr immer sehr engagierter Herausgeber Haiko Kuckro nichts. Der Niedernhausener Anzeiger ist ein Wochenblatt mit einem festen Redaktionsschluss. Als das „Blättchen“ bei Ihnen in den Briefkasten geworfen wurde, waren die Bund-Länder-Beschlüsse schon wieder von den rasanten Entwicklungen dieser Tage überholt worden.

Daher möchte ich die nun aktuellen Regelungen bzw. deren Aktualisierungen noch einmal kurz zusammenfassen:

Der Corona-Lockdown wird bis zum 18. April verlängert. Weitere Öffnungen wird es nicht geben, in manchen Bereichen bleiben die Regeln jedoch so, wie sie zuletzt waren.

Private Zusammenkünfte bleiben auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt.

Der Einzelhandel muss seit Montag (29. März) zurück zum „Click & Collect“. Es darf somit kein Einkaufen mit Terminen mehr geben, wie es bisher mit „Click & Meet“ der Fall war. Der Grundbedarf soll aber weiterhin gedeckt sein. Das bedeutet z.B. Supermärkte, Drogerien, Friseure bleiben geöffnet.

Fitnessstudios beispielsweise sollen weiter mit Terminvergabe geöffnet bleiben. Kinder bis 14 Jahre dürfen zudem auf Außenflächen Sport betreiben. Ihre Zahl wird nicht beschränkt. Alle anderen dürfen mit zwei Hausständen und bis zu fünf Personen gemeinsam Sport ausüben.

An den Osterfeiertagen sind Gottesdienstbesuche möglich. Danach gelten für den Besuch einer Kirche das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern, entsprechende Hygienemaßnahmen, die Maskenpflicht, eine Kontaktdatenerfassung sowie ein Anmeldeerfordernis zu den besonders gut besuchten Gottesdiensten. Darüber hinaus soll nicht gemeinsam gesungen werden.

Die Besuchsmöglichkeiten in Alten- und Pflegeheimen werden erweitert. Ab Gründonnerstag (1.4.) dürfen nun zwei Personen pro Tag bei den Bewohnern zu Besuch sein.

Derzeit sind wir im Rheingau-Taunus-Kreis in ganz Hessen die Region mit den geringsten Infektionszahlen. Laut Robert-Koch-Institut (RKI) stieg Stand Dienstag 0 Uhr die Sieben-Tage-Inzidenz in Hessen auf 140,9. Die höchste Zahl an Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche verzeichnet weiterhin der Kreis Hersfeld-Rotenburg mit 291,6, gefolgt von der Stadt Offenbach (259,4). Im Rheingau-Taunus-Kreis liegt der Wert nach den Angaben des Krisenstabs bei 76,2. In Niedernhausen wurden in den letzten sieben Tagen 8 Corona-Fälle nachgewiesen.

Liebe Niedernhausenerinnen und Niedernhausener, ich wünsche Ihnen ein gesundes und schönes Osterfest und nach den Umständen der Vorwoche eine verwirrungsfreie Zeit.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Joachim Reimann

Bürgermeister

Bildunterschrift: Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der erfolgreichen Impfaktion in der Lenzenberghalle erhielten als kleine Aufmerksamkeit einen süßen Ostergruß