Rheingau-Taunus-Kreis versendet Nachweis für Corona-Genesene

Wie die Leitung des Gesundheitsamtes des Rheingau-Taunus-Kreises mitteilt, beginnen die Mitarbeitenden in dieser Woche mit dem Versenden der Bescheinigungen für den Nachweis einer Infektion mit dem Corona-Virus an genesene Mitbürgerinnen und Mitbürger. „Das Versenden aller Nachweise wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Deshalb bitten wir von Nachfragen in den nächsten Tagen abzusehen und bedanken uns im Voraus für das Verständnis“, sagt die Leitung. Die Bescheinigung ist für den Nachweis einer überstandenen Infektion verwendbar. Dem Schreiben liegt ein Informationsblatt mit Antworten auf häufig gestellte Fragen bei. Darauf macht die Kreisverwaltung aufmerksam.


Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration hat für den Nachweis über die Genesung eine mehrsprachige Vorlage zur Verfügung gestellt, die auch vom Gesundheitsamt der Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises verwendet wird. Das relevante Datum für den Beginn der Zählung der sechs Monate ist der Zeitpunkt des ersten positiven PCR-Tests. Gültig ist diese Bescheinigung ab Tag 28 bis Tag 180 nach der Infektion – so lange gilt der Status Genesener. Wer mittlerweile zwei Impfungen erhalten hat, erfüllt 14 Tage nach der zweiten Impfung den Status „Geimpfte Person“. Auch wenn nach dem Tag 180 nach einer nachgewiesenen Infektion mit dem Corona-Virus eine einmalige Impfung erfolgt ist, gilt der Status „Geimpfte Person“ als erfüllt.


Weil dem Gesundheitsamt keine entsprechenden Informationen vorliegen, kann leider nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Adressaten in der Zwischenzeit u.U. verstorben sind, auch aus anderen Gründen als einer Corona-Infektion: „Wir bedauern diese Fälle und bitten hierfür schon im Voraus um Entschuldigung.“