Corona-Update von Bürgermeister Joachim Reimann vom 18.05.2021

Liebe Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niedernhausen,

auch in dieser Woche möchte ich Sie über aktuelle Entwicklungen in der Corona-Krise informieren.

Und jetzt gibt es einen großen Grund zur Freude, der uns Mut machen sollte! Der Inzidenzwert für den Rheingau-Taunus-Kreis ist über das vergangene Wochenende die geforderten fünf Werktage hintereinander unter dem Schwellenwert von 100 geblieben. Damit gelten seit dem 17. Mai die Auflagen der Bundesnotbremse nicht mehr.  Somit gelten nun auch für uns in Niedernhausen wieder die Vorgaben des Landes Hessen, insbesondere die Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung. Vor allem entfallen die Ausgangsbeschränkungen zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens.

Die seit Montag geltenden Regelungen können über die Internetseiten des Hessischen Sozialministeriums unter: soziales.hessen.de/gesundheit/corona-in-hessen/wo-gelten-welche-bundes-und-landesregeln abgerufen werden.

Dennoch, da ich in den vergangenen Tagen mehrfach angesprochen wurde, möchte ich auf einige besonders relevante Regelungen hinweisen:

Einzelhandel
Öffnung des Einzelhandels außerhalb der Grundversorgung als „click and meet“ mit Empfehlung tagesaktueller Test, Maskenpflicht

Gastronomie
Außengastronomie mit tagesaktuellem Test und strengen Abstands- und Hygieneregeln (Medizinische Maskenpflicht für Personal sowie Gäste bis zum Platz, ausreichend Tischabstände, Tischregeln entsprechend Kontaktregel), Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenerfassung, ggf. Einschränkung der Öffnungszeiten

Körpernahe Dienstleistungen
Strenge Hygienevorgaben, Terminpflicht und Kontaktdatenerfassung (möglichst elektronisch), tagesaktuelle Testpflicht

Sofern die Vorlage eines tagesaktuellen Tests verlangt wird, kann dies auch durch den Nachweis einer vor mindestens 14 Tagen abgeschlossenen Zweitimpfung oder einer nachgewiesenen Genesung im Sinne der COVID-19 Schutzmaßnahmen Ausnahmeverordnung des Bundes ersetzt werden.

Wann öffnet das Waldschwimmbad?

Diese Frage stellen sich immer mehr Niedernhausener Freunde unseres Freibads. Leider ist der Betrieb des Schwimmbads immer noch untersagt. Es gibt aber Hoffnung. Sollten die Corona-Zahlen bei uns weiter nach unten gehen oder dauerhaft unter einer Inzidenz von 100 bleiben, sieht die aktuelle Verordnungslage eine baldige Öffnungsmöglichkeit vor. Unser Schwimmbadteam arbeitet bereits mit Hochdruck daran, die Badegäste bald wieder unter Beachtung aller Hygienemaßnahmen begrüßen zu können. Aktuell bereiten wir uns auf einen Saisonstart Anfang Juni vor.

Klar ist, je verantwortungsvoller wir auch weiterhin mit der Situation umgehen, desto schneller können weitere Öffnungsschritte folgen.

Bitte bleiben Sie gesund!

Ihr Joachim Reimann

Bürgermeister