Wochenmarkt ohne Maskenpflicht, aber mit Empfehlung

Im Einkaufsbereich von Wochenmärkten unter freiem Himmel besteht nun keine Verpflichtung mehr, eine Maske zu tragen. Dies hat die Hessische Landesregierung mit der neuen Corona-Verordnung erlassen und fasst die Regelungen in der Verordnung zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV 2 (Coronavirusschutzverordnung) zusammen. Die Stadt Eppstein spricht allerdings die dringende Empfehlung aus, auf dem Gelände des Wochenmarktes zur Marktzeit eine Maske zu tragen und Mindestabstände einzuhalten. Weiterhin zulässig ist der Alkoholausschank vom dort ansässigen Weinlanden. Dieser Bereich ist vom Marktgelände weiterhin abgetrennt und unterliegt erweiterten Anforderungen. Hier sind die Regelungen der Außengastronomie anzuwenden und einzuhalten. Es gilt, die Kontaktdaten bei Zutritt zum Sitzplatzbereich anzugeben. Neu ist, dass auch hier keine Verpflichtung mehr besteht, bis zur Einnahme des Sitzplatzes eine Maske zu tragen. Die Anzahl der Sitzplätze ist allerdings auf dem Eppsteiner Wochenmarkt limitiert. Die Stadt Eppstein bitte die Besucherinnen und Besucher des Wochenmarktes weiterhin Rücksichtnahme und Vorsicht walten zu lassen.

Der Eppsteiner Wochenmarkt findet freitags in der Zeit von 14 bis 18 Uhr auf dem Gottfriedplatz in der Eppsteiner Altstadt statt. Rund 230 kostenfreie Parkplätze stehen am Stadtbahnhof Eppstein zur Verfügung, rund 70 kostenfreie Parkplätze stehen auf dem Parkplatz der Firma EppsteinFoils in der Burgstraße zur Verfügung.