Leitung des IZ Eltville: Es braucht eine hohe Durchimpfungsrate / Impfungen für 12- bis 17-Jährige ab sofort möglich
Sollen Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gegen Corona geimpft werden oder doch noch nicht? Es gibt dazu unterschiedliche Meinungen unter Experten und natürlich auch unter den Eltern und Jugendlichen selbst. Trotzdem erhöht sich die Zahl der Angebote. Zuletzt gab es eine Sonderimpfaktion für diese Altersgruppe in Wiesbaden. Auch der Rheingau-Taunus-Kreis will nun Impfaktionen für diese Altersgruppe durchführen und positioniert sich eindeutig als Befürworter von Impfungen an jungen Menschen. Diese Kinder und Jugendliche mit Elternteil (Erziehungsberechtigte) können ab Dienstag, 27. Juli 2021, ins Impfzentrum nach Eltville in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr – täglich – ohne Registrierung kommen. Das Team des Impfzentrums steht deshalb bereits im Gespräch mit den Gymnasium Eltville wegen eines Ferienimpfangebotes für Schülerinnen und Schüler.
Über allem steht aber: Es muss eine fachliche und umfassende Beratung des impfwilligen Jugendlichen und der Eltern durch einen Arzt zuvor erfolgt sein. „Wir sind froh darüber, einen Kinderarzt in unserem Team zu haben“, betont Dr. Doris Mallmann, Ärztliche Leiterin von Ecocare im Impfzentrum des Rheingau-Taunus-Kreises in Eltville. Es gilt dabei mögliche Risiken abzuwägen und auch auf die restriktive Empfehlung der STIKO einzugehen.
„Um die Corona-Pandemie zu bewältigten, brauchen wir im Rheingau-Taunus-Kreis dringend eine hohe Durchimpfungsrate zum Schutz für möglichst viele Menschen,“ betont die Leiterin. Dazu trägt auch die Gruppe der älteren Jugendlichen / jungen Volljährigen mit ihrer Impfbereitschaft bei. Das Team des Impfzentrums informiert nun darüber, dass es derzeit möglich ist, relativ schnell zu Impfterminen zu kommen. Eine Registrierung beim Landesimpfportal (www.impfterminservice.hessen.de) ist für Jugendliche ab 16 Jahren möglich. Nach diesem Schritt bekommt man derzeit nach fünf bis zehn Werktagen einen Impftermin angeboten.
Es gibt zudem ein schnelles Onlineangebot für kurzfristig freigewordene Termine. Registrierte Impfberechtigte haben ab sofort die Möglichkeit über das offizielle Terminportal des Landes Hessen einen Impftermin für die Erstimpfung innerhalb von maximal vier Tagen zu buchen. Dr. Mallmann: „An Impfstoffen stehen die mRNA Impfstoffe (Biontech, Moderna) zur Verfügung.“
Voraussetzung als gesunder Jugendlicher unter 16 Jahren eine Impfung zu bekommen, ist der intensive Wunsch der beteiligten Eltern und des Sohns oder der Tochter sowie eine eingehende ärztliche Aufklärung. Zur Orientierung vor einer Entscheidung ist für Eltern, Jugendliche und Ärzte ein Infoschreiben hilfreich, das sie über COVID-19-Impfung für Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis 17 Jahren auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts finden können. Alle Minderjährigen benötigen für eine Impfung neben der eigenen Impfbereitschaft noch die schriftliche Zustimmung ihrer Eltern; bei getrennt lebenden Eltern die von Mutter und Vater.
Abschließend noch Ausführungen zu den unterschiedlichen Meinungen von Experten: Auf der einen Seite steht eine eher restriktive STIKO-Empfehlung, die individuell in erster Linie das körperliche Risiko des Kindes für einen schweren COVID-Verlauf betrachtet. Nur massiv einschränkende Erkrankungen sieht die STIKO als relevante Risikofaktoren. Ansonsten wird der zumeist symptomarme Verlauf bei Minderjährigen den möglichen Langzeitfolgen, bzw. Folgen der Impfung gegenübergestellt. Wenig zusätzlicher Spielraum wird darüber hinaus bei sozialer Indikation (Kontakt zu Hochrisikopersonen) gesehen. Auf der anderen Seite sagen die aktuellen Infektionszahlen, dass gerade diese Gruppen derzeit die Pandemie vorantreiben. In Corona-Zeiten ist die Nachfrage nach kinder- und jugendpsychiatrischen Angeboten gestiegen, sicher auch ein Hinweis, wie viel Belastung aus Ängsten und sozialen Einschränkungen erwächst, ganz zu schweigen von der Beschulungssituation, die viel mehr als zuvor auf Selbststeuerung und Selbstverantwortung der Schüler baut, was viele einfach überfordert, und deren Eltern obendrein.
Bisher war die Haltung des Landes Hessen, dass Impfungen bei 12- bis 15-Jährigen bei Haus- oder Kinderärzten stattfinden sollten, weil der damit einhergehende Beratungs- und Betreuungsbedarf nicht standardmäßig in den Impfzentren als gegeben angesehen wurde. Es gibt inzwischen jedoch eine geänderte Aussage des Landes: „Sollten Impfzentren in Einzelfällen Impfungen für möglich und durchführbar halten, bestehen seitens des Landes allerdings keine Bedenken.“ Somit können Jugendliche in Impfzentren ihre Schutzimpfung erhalten.