Kulturschaffende: Antragsformular für Förderung ist auf der Kreis-Homepage zu finden

Anfang Juli 2021 wies die Kultur-Dezernentin des Rheingau-Taunus-Kreises, Dorothee Nabrotzky, auf das Förderprogramm für Kulturschaffenden im Kreisgebiet hin, dass vom Kreistag beschlossen wurde. Damit sollen jenen Kulturschaffenden und Kulturinitiativen geholfen werden, die besonders stark unter dem Lockdown während der Corona-Pandemie gelitten haben. „Wir möchten einen Beitrag für unsere Kulturszene leisten, um diese in ihrer Vielfalt wertzuschätzen, sie zu unterstützen und zu erhalten“, betont Nabrotzky. Da es viele Nachfragen gab und gibt, wo das Formular für Anträge zu finden ist, hat die Kreisverwaltung dies nun auf die Portalseite der Homepage unter www.rheingau-taunus.de gestellt.

Bei Vorlage eines entsprechender Finanzierungsplans will der Kreis den Neustart von kulturellen Projekten unterstützen. Die Bedingungen für die Kreisförderung sind so niedrigschwellig und unbürokratisch wie möglich gestaltet: Die Fördermöglichkeiten sollen über die Bürgermeister der einzelnen Kommunen in deren Kulturszene vor Ort kommuniziert und ebenso über die Bürgermeister bis zum 30. August 2021 beim Kulturdezernat des Rheingau-Taunus-Kreises beantragt werden. Aufgrund der begrenzten Mittel können es drei bis vier Projekte je Kommune sein.

Der Antrag muss enthalten: Titel und Inhalt des Projekts in Kurzfassung, Veranstaltungsort, Veranstaltungstermin(e) und Kalkulation der geplanten Ausgaben. Die Fördermittel werden dann direkt an die Veranstalter und Kulturschaffenden ausgezahlt. Der Antrag wird über den Bürgermeister der Kommunen eingereicht, in der die Künstlerin oder der Künstler wohnt oder in der der Kulturverein aktiv ist, bzw. in der das Projekt stattfinden soll. Dafür nutzen Sie ausschließlich das Online-Formular und senden es an sabine.stemmler-hess@rheingau-taunus.de. Eine Doppelförderung ist ausgeschlossen. Ein Projekt, das

bereits Landes- oder Bundesmitteln erhalten hat, kann nicht gefördert werden. Nach Abschluss des Projektes muss ein den Verwendungsnachweis eingereicht werden. Ansprechpartnerin bei Fragen ist Sabine Stemmler-Heß unter Telefon 06124-510 217 oder Mail sabine.stemmler-hess@rheingau-taunus.de.