Konzept zur Bebauung Hundskirch

Antrag an die Gemeindevertretung

Die Mitglieder der Gemeindevertretung, Lothar Metternich und Doris Michels teilen mit, dass sie als Gemeindevertreter/In einen Antrag über die Verwendung der Grundfläche „Hundskirch“ in Niedernhausen/Königshofen in die kommende Sitzung eingebracht haben. Der Antrag fordert zur Beschlussfassung, dass das Verfahren zu Aufstellung eines Bebauungsplanes eingestellt wird. Flur 18, Grundstücke 48/1, 51, 52, 53,1 und 51/1 (teilweise) sind von jeglicher Bebauung freizuhalten und als Grünfläche zu erhalten, so der Antrag.

Doris Michels und Lothar Metternich begründen ihre Forderung, dass das Autal als  „Grüne Lunge“ von Niedernhausen und Königshofen sowie als fußläufiges Naherholungsgebiet erhalten bleiben müsse. Gerade Menschen mit Behinderung, mit Rollstühlen und Gehhilfen könnten dieses Naherholungsgebiet ohne Barrieren erreichen und es durchqueren. Für Schulkinder ist es ein sichere Schulweg und Sporttreibende wie Freizeit  Liebende haben hier ein Stück Natur, in der sie ihren Hobbys nachgehen könnten, so die Antragsteller.

Die Fläche „Hundskirch“ ist, gemäß Beschluss über den Bebauungsplan zur damaligen Errichtung eines Einkaufsmarktes, als Ausgleichsfläche ausgewiesen Durch die Bebauung der Fläche „Hundskirch“ und den erforderlichen Bau einer Erschließungsstraße werde, ohne Not der weiteren Flächenversiegelung Vorschub geleistet und das fußläufige Naherholungsgebiet Autal zerstört. Der erforderliche Bau von öffentlich geförderten Wohnungen könnte, so im Antrag weiter, sehr gut im Baugebiet Farnwiese realisiert werden. Was auch viel schneller umzusetzen sei. Durch die im April 2021 rechtskräftig gewordene Baulandumlegung Farnwiese ist die Gemeinde Niedernhausen im Besitz von ca. 7500 Quadratmetern Bauland, auf dem die Realisierung erfolgen kann.

Eberhard Heyne

Bildunterschrift:  Fläche Hundskirch im grünen Autal