Allgemeinverfügungen im Rheingau-Taunus-Kreis aufgehoben

Neue Corona-Regeln hessenweit ab 16. September

Mit dem Inkrafttreten der hessenweit gültigen neuen Corona-Regeln ab 16. September werden die im Rheingau-Taunus-Kreis gültigen Allgemeinverfügungen zum gleichen Datum aufgehoben.

Die aktuellen Corona-Regeln sehen vor, dass in den Schulen ab sofort am Sitzplatz keine Maske mehr getragen werden muss. Lediglich in den zwei Schutzwochen nach den Ferien, bei einem größeren Ausbruchsgeschehen und in den 14 Tagen nach einer bestätigten Infektion in der Klasse besteht Maskenpflicht. In Kindergärten besteht ebenfalls keine Maskenpflicht.

Eine medizinische Maske muss immer dann getragen werden, wenn Abstände nicht eingehalten werden können und bei Veranstaltungen ab 1.000 Personen.

Die 3-G-Pflicht im Freien entfällt weitestgehend. In den Innenbereichen gilt diese in der Gastronomie, beim Sport, in Kulturstätten, bei Veranstaltungen, für körpernahe Dienstleistungen und in Diskotheken.

Für private Treffen gibt es keine Einschränkungen, jedoch wird das Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln und die Durchführung eines Tests – außer bei Geimpften und Genesenen – empfohlen. Bei einer Teilnehmerzahl ab 25 Personen gelten die Veranstaltungsregeln und hier gilt dann im Innenbereich sowohl die 3-G-Pflicht als auch die Maskenpflicht bis zum Platz.

Eine Kontaktdatenerfassung ist nur noch in einzelnen Bereichen vorgeschrieben und zwar in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Behindertenheimen, in Diskotheken, Clubs und Tanzlokalen sowie in Prostitutionsstätten.

Die 7-Tage-Inzidenz wird durch zwei neue Indikatoren abgelöst. Ab 16. September werden für die Lagebeurteilung die hessenweite Hospitalisierungsinzidenz sowie die Belegung der Intensivbetten die wesentlichen Maßstäbe sein.

Detaillierte Angaben zu den neuen Corona-Regeln sind auf der Homepage des Rheingau-Taunus-Kreises unter www.rheingau-taunus.de veröffentlicht.