Rheingau-Taunus-Kreis sucht ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte für Zensus 2022

Wie gestaltet sich die Tätigkeit als Interviewerin oder Interviewer? Profil und Aufwandsentschädigung

Der Zensus 2022 ist die umfangreichste statistische Erhebung in Deutschland. Er ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten, und dient als wichtige Entscheidungs- und Planungsgrundlage für Bund, Länder und Gemeinden. Mit dem anstehenden Zensus nimmt Deutschland an einer EU-weiten Zensusrunde teil. Um die Befragung durchzuführen, bedarf es sogenannter ehrenamtlicher Erhebungsbeauftragter. Der Rheingau-Taunus-Kreis sucht derzeit ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte, also Interviewerinnen und Interviewer. Jennifer Brötz und Christina Schiller von der Erhebungsstellenleitung Zensus 2022 in der Kreisverwaltung des Rheingau-Taunus-Kreises erläutern das Anforderungsprofil und die Entschädigung. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich ab sofort als Interviewerinnen oder Interviewer unter EHSt.Zensus@rheingau-taunus.de vormerken lassen.

Die Aufgaben einer Interviewerin bzw. eines Interviewers (ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte) bestehen im Wesentlichen in der Durchführung von persönlichen Befragungen in Haushalten. Die Erhebungsbeauftragten erhalten Arbeitspakete, die sie in freier Zeiteinteilung abarbeiten können. Alle Erhebungsbeauftragten werden im Vorfeld auf einer Veranstaltung zu Fragen rund um die Erhebung und die Erfassung geschult sowie zur Geheimhaltung verpflichtet. Die Interviewerinnen und Interviewer sind flexibel in ihrer Arbeitszeitgestaltung. Die Interviews finden im Zeitraum von Mitte Mai bis Ende Juli 2022 statt.

Ein Interview dauert durchschnittlich etwa 30 Minuten. Die Erhebungsbeauftragten erhalten pro Interview eine Aufwandsentschädigung von 11 Euro bis 29 Euro – die Bezahlung hängt vom Umfang des Interviews ab. Fahrt-, Portokosten und bestimmte Organisationsarbeiten werden separat abgerechnet. Die Aufwandsentschädigungen sind bis zu einer Höhe von 2.400 Euro pro Jahr steuerfrei. Die Verdienstobergrenze liegt bei 450 Euro pro Monat.

Weitere Informationen zum Zensus 2022 finden Interessierte auf dem offiziellen Internetauftritt unter www.zensus2022.de sowie bei der Erhebungsstelle. Kontakt: Erhebungsstelle Rheingau-Taunus-Kreis, Heimbacher Straße 7 in 65307 Bad Schwalbach, Telefonnummern von Christina Schiller 06124-5109603 und Jennifer Brötz 06124-5109602 sowie die Mailadresse EHSt.Zensus@rheingau-taunus.de.