Aus dem Rathaus 30.11.

3-G-Regel im Rathaus ab 6. Dezember

Zur Bekämpfung der Corona-Pandemie gilt ab Montag, den 6. Dezember, im Niedernhausener Rathaus auch für Besucherinnen und Besucher die 3-G-Regel. Rathaus-Kunden müssen dann vor Betreten des Gebäudes ihren Impfschutz nachweisen oder ein negatives Schnelltestzertifikat eines anerkannten Testzentrums vorlegen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alternativ ist auch der Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden ist, möglich.

Neues Corona-Testcenter für Niedernhausen

Aufgrund der neuen Regelungen zur Pandemiebekämpfung in Deutschland verzeichnen die vorhandenen Corona-Testcenter eine deutlich verstärkte Kundennachfrage. In Niedernhausen hat dies in den letzten Tagen insbesondere am Test-Drive-In am Rhein-Main-Theater zu erheblichen Wartezeiten und Verkehrsbehinderungen geführt.

Erleichterung können neue Testangebote in unserer Gemeinde bringen. An der Autalhalle (Parkplatz) eröffnet daher in diesen Tagen ein neues Testzentrum. Die Station wird von der Arztpraxis Dr. Röther betrieben und soll voll digital und an sieben Tagen in der Woche geöffnet sein. Die Betreiber planen tägliche Öffnungszeiten von 7:30 Uhr bis 17:30 Uhr. Weitere Anbieter von Corona-Tests haben Interesse an Standorten in der Gemeinde signalisiert. Entsprechende Gespräche laufen.

Niedernhausen soll „Host-Town“ der Special Olympic World Games werden

Inklusion gilt als Querschnittsthema für viele Lebensbereiche (u.a. Bildung, Arbeitsmarkt, Kultur und Gesellschaft). Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat sich Deutschland verpflichtet, den darin verankerten Zielen Rechnung zu tragen. Eine überregionale Plattform zur Umsetzung eines inklusiven und integrativen Gedankens stellen die Special Olympics World Games (SOWG) für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung in Berlin dar, die erstmalig in Deutschland vom 17. – 26. Juni 2023 ausgetragen werden und eine hervorragende Möglichkeit bieten, Inklusion auch in unserer Kommune sichtbar zu machen.

Aus über 170 Ländern der Welt werden mehr als 7.000 Athletinnen und Athleten zur weltgrößten inklusiven Sportveranstaltung mit geistiger und mehrfacher Behinderung zusammenkommen, mit dem übergeordneten Ziel, sich für mehr Chancengerechtigkeit für die Zielgruppe der geistig- und mehrfachbehinderten Menschen zu engagieren. Das Sportevent gibt Menschen mit und ohne Behinderung, einschließlich verschiedener kultureller Hintergründe, die Möglichkeit, miteinander ins Gespräch zu kommen.

Vor Beginn der SOWG soll den teilnehmenden Athletinnen und Athleten Gelegenheit gegeben werden, das gastgebende Land sowie Kultur und Menschen kennen zu lernen. Hierzu können sich Kommunen, Städte und kommunale Bündnisse als Gastgeber („Host-Town“) bewerben und eine der 170 Nationen für den Zeitraum vom 11. – 14. Juni 2023 in ihrer Heimatgemeinde beherbergen.

Dies dient sowohl der Akklimatisierung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der SOWG, als auch dem Kennenlernen des Gastgeberlandes mit seinen verschiedenen Facetten und dem Hineintragen des Themas Inklusion in die verschiedenen Kommunen. Daher planen die Kommunen des Idsteiner Landes eine gemeinsame Bewerbung als Host Town für dieses Ereignis.

Dieses innovative und einmalige Projekt kann im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit von Niedernhausen mit Idstein, Hünstetten und Waldems erfolgreich gelingen und trägt im Wesentlichen positiv zur Akzeptanz und zu gegenseitigem Verständnis der integrativen und inklusiven Bevölkerung bei. Den mitwirkenden Gemeinden und Kommunen bietet sich die Möglichkeit einer klaren Positionierung in der Öffentlichkeit zum wichtigen Thema Inklusion.

Der sehr umfangreiche Planungs- und Organisationsaufwand wird auf alle teilnehmenden Kommunen gleichermaßen verteilt – die Federführung und Gesamtkoordination des zu bildenden Organisations­komitees übernimmt in gemeinsamer Abstimmung das Amt für Soziales, Jugend und Sport der Stadt Idstein.